Die Angebotsfrist soll über die bereits angekündigte Verlängerung bis zum 30.10.2026 hinaus weiter verlängert werden. Grund sind die aufwendige Bearbeitung der Bieterfragen und die noch ausstehenden Änderungen der Vergabeunterlagen. Das Gesamtregister umfasst 87 Fragen und Teilfragen.
Die abschließende Prüfung, Abstimmung zwischen UMG und UMR und Freigabe stehen noch aus. Die weitere Verlängerung ist deshalb nach § 20 Abs. 1 VgV sachgerecht: Komplexität und Aufwand der Angebotserstellung sind zu berücksichtigen. Soweit wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, besteht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV eine Pflicht zur angemessenen Verlängerung. Maßgeblich sind Umfang und Kalkulationsrelevanz der freigegebenen Änderungen. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Informationen sind grundsätzlich spätestens sechs Tage vor Angebotsfristablauf bereitzustellen; andernfalls ist § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV zu beachten.
Die Planung setzt die Veröffentlichung des vollständigen berichtigten Unterlagenpakets bis zum 23.10.2026, 12:00 Uhr, und ergänzender Antworten bis zum 06.11.2026, 12:00 Uhr, voraus. Damit verbleiben vier Wochen nach dem Unterlagenpaket und zwei Wochen nach den ergänzenden Antworten. Diese internen Zieltermine sind noch fachlich zu bestätigen. Die Zeiträume dienen der Prüfung, Neukalkulation und Überarbeitung der Konzepte; sie sind keine gesetzlichen Mindestfristen.
Bei späterer Bereitstellung oder weiteren wesentlichen Änderungen ist die Angemessenheit erneut zu prüfen und die Angebotsfrist erforderlichenfalls weiter zu verlängern. Die endgültigen Fristen sind in Bekanntmachung, DTVP und Angebotsaufforderung einheitlich nachzuführen. Freigegebene Antworten und Berichtigungen sind allen Bietern über die Vergabeplattform zugänglich zu machen. Entscheidung, Umsetzung und Veröffentlichungsnachweise sind nach § 8 VgV zur Vergabeakte zu nehmen.
Anpassung der fristen, inhaltliche Anpassung der Vergabedokumente erfolgt nach Fachbereichsfreigabe.