Lieferleistung -Fertigung von10 Stück einheitliche Ersatz-Schmalpurdrehgestelle
Gegenstand der Beschaffung ist die Fertigung und Lieferung von insgesamt 10 Stück einheitlichen Ersatz-Schmalspurdrehgestellen für die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH. Die Drehgestelle sind gemäß den technischen Anforderungen und Spezifikationen der Vergabeunterlagen herzustellen und zu liefern. Die Lieferung umfasst sämtliche zur vollständigen und betriebsbereiten Bereitstellung erforderlichen Leistungen und Nachweise gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Vergabeunterlagen einschließlich der technischen Leistungsbeschreibung, der Vertragsbedingungen und sämtlicher Anlagen stehen den interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit die gesetzlichen Rüge- und Ausschlussfristen nicht eingehalten werden. Erkannte Vergaberechtsverstöße sind innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Verstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe zu stellen. Gegen Entscheidungen der Vergabekammer kann gemäß § 172 GWB innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
entfällt
Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gemäß § 51 SektVO. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz bleiben unberührt.
gemäß Ausschreibungsunterlagen - Lastenheft
5 % Bürgschaft
Die Ausführung des Auftrags hat gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung, den technischen Spezifikationen sowie den Vertragsbedingungen zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung sämtlicher vereinbarter Qualitäts-, Fertigungs- und Lieferanforderungen sicherzustellen. Die vereinbarten Liefertermine und Meilensteine sind verbindlich einzuhalten.