Es gelten die, den Ausschreibungsunterlagen zu Grunde liegende Vertragsbedingungen, insbesondere die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten im Lande Hessen und die Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) aktuelle Fassung. Abweichende Vertragsbedingungen des Bieters, im Angebot und in der weiteren kaufmännischen Abwicklung, finden keine Anwendung (Abwehrklausel).