Tägliche Wach-, Streifen- und Revierdienste sowie weitere Sicherheitsdienstleistungen im Bedarfsfall.
Neben regelmäßigen Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in den Bereichen Streifendienst und Revierdienst auf dem Campus der Technischen Universität Darmstadt und regelmäßigen Dienstleistungen in der Leitwarte umfasst dies weitere Sicherheitsdienstleistungen auf Abruf u.a. im Rahmen von Veranstaltungen sowie im Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren, mit der Option, den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Preis
Personal- und Bewachungsspitzenkonzept
Einarbeitungskonzept
Kriterium: Sonstiges
Bezeichnung: IV.) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von BewerbernBeschreibung: Es werden die fünf geeignetsten Bewerber anhand des nachfolgenden Kriteriums ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (Gewichtung 40 Punkte). Gewertet wird die Anzahl der vergleichbaren Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III. dieser Bekanntmachung entsprechen. Hierbei erhält der Bewerber für jede vergleichbare Referenz 3 Punkte. Für folgende Besonderheit, welche für die Referenz zutrifft, erhält der Bewerber 1 Zusatzpunkt: Referenzobjekt ist ein öffentlich zugängiges Gelände ohne klare Abgrenzung. Somit können pro Referenz 4 Punkte erreicht werden. Maximal können 10 Referenzen gewertet und somit maximal 40 Punkte erreicht werden.Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYTV6PF9TTgestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 29.05.2026 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYTV6PF9TTregistrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYTV6PF9TTeinzureichen.