Rahmenvereinbarung für die Miete von Multifunktionsgeräten und Druckern
Ende 2030
s. Leistungsbeschreibung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 57 VgV Abs. 1 Nr. 3 keine Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorzunehmen sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn eigene AGB des Bieters angehängt werden und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren
Eintragung in relevantes Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung ins Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):