Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ist die Rundfunkanstalt der norddeutschen Länder. Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Als Anstalt des öffentlichenRechts ist der NDR an die einschlägigen Haushalts- und Vergaberichtlinien gebunden. Aufgrundaktueller Entwicklungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der NDR bestrebt, seinenImmobilienbestand auf betriebsnotwendige Gebäude zu begrenzen. In Folge von betrieblichenVeränderungen durch die Einführung einer Multikanal-Strategie (Crossmediales Funkhaus), derEinführung von Desk-Sharing und damit eingehender Flächenreduzierung sowie festgestellterbaulicher Sanierungsbedarfe wurde entschieden, dass eine Anpassung des Immobilienbestandsin Kiel sinnvoll ist. Hierbei handelt es sich um die Liegenschaft des heutigen Landesfunkhausesbelegen am Schloßplatz 3 / Wall 62 - 72 / Flämische Straße 19 - 25 mit einer Grundstücksgrößevon insgesamt ca. 4.400 m2 und einer Gesamtnutzfläche von rd. 10.000 oberirdischer BGF.Die Rahmenbedingungen des NDR als Anstalt öffentlichen Rechts müssen in diesen anstehendenVerkaufsprozessen/-verfahren jederzeit berücksichtigt werden. Der NDR beabsichtigt, einenDienstleister zu beauftragen, ein strukturiertes Bieterverfahren durchzuführen, um dieLiegenschaft bis zum 31.12.2028 zu veräußern. Hierzu werden qualifizierte Verkaufsberatungs-/Maklerunternehmen gesucht, die sämtliche Leistungen rund um die Vorbereitung,Marktansprache, Vermarktung, Interessentenkommunikation und die Begleitung desVerkaufsprozesses bis zum Abschluss des Eigentumsübergangs übernehmen. Die zuvergebenden Leistungen sind so durchzuführen, dass der Verkaufsprozess zielgerichtet,professionell, transparent und erfolgreich abgewickelt wird.
Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt in einem mehrstufigen Vergabeverfahren auf Grundlageder Vergabeverordnung VgV. In der ersten Stufe des Teilnahmewettbewerbs sucht der NDRkompetente und einschlägig erfahrene Bewerber, die anhand von Wirtschaftsdaten desUnternehmens und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten ihre Leistungsfähigkeitnachweisen können. Der NDR wird auf Grundlage einer Auswahlmatrix 4 Bewerber auswählen,denen in der zweiten Stufe der Angebotsphase Gelegenheit zur Entwicklung eines individuellenVermarktungskonzepts und eines Honorarangebots gegeben wird. Mit diesen Bietern werdendirekte Verhandlungsgespräche geführt und auf Grundlage einer Zuschlagsmatrix der Bestbieterin dem Verfahren ausgewählt.
Das gesamte Verfahren wird digital über die Plattform dtvp abgewickelt. Sämtliche Einzelheiten zu dem Verfahren, erforderliche Unterlagen und die Kommunikation mit den Bewerbern erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Begrenzung Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgVvier geeignete Bewerber. Weisen mehr als vier Bewerber die entsprechenden Qualifikationen nach entscheidet das Los.
Zuschlagskriterien AngebotsphaseGesamtbewertungKriterium Gewichtung 1. Qualifikation der Projektleitung 20 % 2. Vermarktungskonzept/Durchführung 50 % 3. Preis/Kosten (erfolgsbezogen) 30 %
Nachforderung innerhalb einer angemessenen Frist
Gemäß GWB
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Die Eignung ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe hingewiesen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich der Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB sowie zum Mindestlohn gem. Formblatt vorzulegen.Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Einsendeschluss der Teilnahmeanträge).
Erlaubnis nach § 34c GewO (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erlaubnis nach § 34c GewO (Gewerbeanmeldung/Erlaubnis)
Mindestumsätze (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestjahresumsatz gesamt von 1.0 Mio. EUR (Durchschnitt der letzten 3 Jahre)Mindestjahresumsatz Gewerbe von 0.4 Mio. EUR (Durchschnitt der letzten 3 Jahre(Nachweis oder Eigenerklärung)
Projektliste (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ansprechpartner/in Referenzgeber
Referenzprojekte (Gewerbe) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 10 vergleichbare Referenzprojekte (Gewerbe) aus den letzten 5 Jahren.Die Angabe der Referenzen ist begrenzt auf die Anlage "Referenzbogen Makler"
Versicherungsnachweis (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR Personenschäden bzw. 5 Mio. EUR Sachschäden
Auswahlkriterium 1 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterium 2a - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Projektliste
Auswahlkriterium 2b - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.