Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Battonnstraße 40
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
+49 8000000255
vergabemanagement@he.aok.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SDYH9WPF7C

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SDYH9WPF7C/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Die Ausschreibung beinhaltet den Abschluss eines Vertrages für eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung

Umfang der Leistung
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung.

Haupterfüllungsort

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
61352
Bad Homburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Leistungen werden auf die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2027 vergeben. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer können den Vertrag jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Der Vertrag wird mit einer unbegrenzten Laufzeit geschlossen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05.

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Verfügen eines Netto-SCR-Quote von mindestens 150%) für das Jahr 2024.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

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Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall)

Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05 über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von
- 10.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden, pauschal, mind. 2-fach max. je Versicherungsjahr sowie
- 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen), mind. 1-fach max. je Versicherungsjahr.
Bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung. Darüber hinaus wird erklärt, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Erklärung Referenzliste des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers
(Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05).

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05).

Es sind drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben:

- Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 11/2023 liegen.
- Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Deckungssumme (Volumen in EUR; geforderte Mindest-Deckungssumme für Personen-/ Sachschäden = 15 Mio. EUR), Vertragslaufzeit in Jahren (geforderte Mindestlaufzeit = 1 Jahr) und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wer-den.
- Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Ab-frage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen, welches eine Referenz einreicht. Insgesamt sind somit in der Summe drei vergleichbare Referenzen von der Bewerber- oder Bietergemeinschaft einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe für dieses Kriterium bedient wird, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Sonstige

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04).

Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB:
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

24.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

23.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Die Verpflichtungserklärung Datenschutz des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.03.

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Die Verpflichtungserklärung Mindestlohn des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04).

Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von uns eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/ Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/ Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Wettbewerbsregisterauszug über den Wirtschaftsteilnehmer anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.

Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, die Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.

Der Wirtschaftsteilnehmer ist sich bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen seine Verpflichtungen
- den Ausschluss seines Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
- den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann,
- nach Vertragsschluss die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

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