Verfahrensangaben

Kfz-Versicherungen (Flotte + Dienstreisekasko)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.11.2026
20.11.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
t:00498000000255
Battonnstraße 40
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabemanagement@he.aok.de
+49 8000000255

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:0049 22894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartelamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66514110-0
66510000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ausschreibung beinhaltet den Abschluss eines Vertrages für Kfz-Versicherungen (Flotte und Dienstreisekaskoversicherung)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Auftraggeberin beabsichtigt für Ihre gesamte Flotte (66 Kfz gemäß Anlage D.02c) und die Dienstreisen (40.655 Fahrten gemäß Anlage D.02c) der Angestellten in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Hessen den Abschluss einer Kfz-Flotten- und Dienstreisekaskoversicherung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt

Die Leistungen werden vom 01.01.2027 bis zum 01.01.2028 vergeben. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr, sofern er nicht von der Auftraggeberin oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag wird mit einer unbegrenzten Laufzeit geschlossen.

100
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Basler Str. 2
61352
Bad Homburg
Deutschland
DE718

Erfüllungsorte in der gesamten BRD

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SDY66VM3M9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04A einzureichen.

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Die Verpflichtungserklärung Mindestlohn des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04).

Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von uns eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/ Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/ Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Wettbewerbsregisterauszug über den Wirtschaftsteilnehmer anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.

Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, die Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.

Der Wirtschaftsteilnehmer ist sich bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen seine Verpflichtungen
- den Ausschluss seines Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
- den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann,
- nach Vertragsschluss die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04).

Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB:
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig.

Für den Fall des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB wird auf die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf die Verjährungsfristen nach § 126 GWB hingewiesen

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05 - Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05 - Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05.

Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss die nachfolgende Erklärung abgeben. Bei der Erklärung zur Liquidität kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder zunächst addiert und anschließend durch die Anzahl der Mitglieder dividiert werden.

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Verfügen eines Netto-SCR-Quote von mindestens 150%) für das Jahr 2024. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer bzw. Versicherungsunternehmen, die nicht über eine Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall (Netto-SCR-Quote mindestens 150%) für das Jahr 2024 verfügen als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05 - Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05 über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von
- 10.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden, pauschal, mind. 2-fach max. je Versicherungsjahr sowie
- 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen), mind. 1-fach max. je Versicherungsjahr.
Bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung. Darüber hinaus wird erklärt, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05 - Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05)

Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben:
- Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 11/2023 liegen.
- Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Fuhrparkgröße (Fahrzeuganzahl in Stück; geforderte Mindest-Stückzahl = 50 Fahrzeuge), Vertragslaufzeit in Jahren (geforderte Mindestlaufzeit = 1 Jahr) und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren aus-geschlossen werden.
- Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen, welches eine Referenz einreicht. Insgesamt sind somit in der Summe zwei vergleichbare Referenzen von der Bewerber- oder Bietergemeinschaft einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe für dieses Kriterium bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.03.

+++

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung