Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.