Hinweise zu der Ortsbesichtigung im Verfahrensverlauf:
1. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass für die anschließende, ordnungsgemäße Erstellung und Kalkulation des Angebots eine detaillierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten unerlässlich ist. Für diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die Teilnahme an einer von der Vergabestelle koordinierten offiziellen Ortsbesichtigung in der Angebotsphase zwingend verpflichtend.
2. Ausschlusskriterium:
Die Teilnahme an der Pflichtbesichtigung in der Angebotsphase ist ein Ausschlusskriterium.
Angebote von Bietern, die an diesem offiziellen Pflichttermin in der Angebotsphase nicht teilgenommen haben, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabestelle hat bereits einen Zeitraum für die Ortsbesichtigung vorgegeben. Der genaue Termin wird während der Angebotsphase direkt mit dem Bieter vereinbart.
3. Berücksichtigung der Ortsbesichtigung bei der Fristbemessung:
Die Vergabestelle hat die Pflicht zur Ortsbesichtigung bei der Festlegung der Angebotsfrist gemäß § 10 EU Abs. 2 VOB/A angemessen berücksichtigt.
Eignung des Bewerbers:
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" samt der darin aufgeführten Erklärungen vorzulegen.
2. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit akzeptiert der Auftraggeber die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV) bei der ABST MV.
Hinweise zum Datenschutz:
1. Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
2. Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.kliniksued-rostock.de/unternehmen/datenschutz.html
Nach- und Nebenunternehmer:
Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf der
Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln.
Abfall:
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühungsklausel).
Nachfolgeklausel:
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Einbeziehung und Wertung von Rabatten:
Der Auftraggeber behält sich die Einbeziehung und Wertung von Rabatten vor.
Zahlungsbedingungen:
Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin. Macht der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt.
Die Skontofrist sollte 14 Tage nicht unterschreiten.