Bereitstellung und der Betrieb von Dark-Fiber-Verbindungen zur Standortvernetzung des Bayerischen Rundfunks.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von Dark-Fiber-Verbindungen zur Standortvernetzung des Bayerischen Rundfunks. Ziel ist die Ablösung des bestehenden Vertrags sowie die langfristige Sicherstellung der Netzanbindung der Standorte Freimann, Unterföhring und insbesondere des Rechenzentrums Ismaning. Die Leistung um-fasst die Bereitstellung passiver Glasfaserverbindungen einschließlich Übergabepatchpanel, Service Entstörungs- und Betriebsleistungen.
Nach Ablauf der 96-monatigen Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch 24 Mal um jeweils einen Monat.
Herbst 2036
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Keine
Anlage 11 - Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr). Ersatzweise: Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-träge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen. Mindestbedingungen: Verlangt wird mindestens eine (1) vergleichbare Referenz aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Vermietung einer Darkfiber inkl. eines bereits seit 3 Jahren bestehenden Supportvertrags zum Gegenstand haben.