Der Leistungsumfang dieser Rahmenvereinbarung umfasst auch Entsorgungsdienstleistungen für die am Rundfunkplatz in den Häusern 1 bis 8 nicht umgezogenen Güter. Darüber hinaus können auch Entsorgungsleistungen an weiteren Standorten (siehe Kapitel 1.4.1) erfolgen.
Der Leistungsumfang umfasst auch die fachgerechte Demontage des Entsorgungsgutes (z.B. Einbauschränke, Möbel, Küchen, Gestelle) sowie der Abtransport und die ordnungsgemäße Entsorgung.(gemäß Kapitel 4 des Dokuments: Fachlicher Teil - Leistungsbeschreibung.pdf)
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Gegenstände und Abfallfraktionen. Die Aufzählung ist nicht abschließend:
- Technische Komponenten,
- Rollregalsysteme,
- Regale und Hängeregisterschränke, insbesondere aus Metall,
- Einbauschränke,
- sonstige technische Ausstattungsgegenstände aus den Archiv- und Technikflächen,
- lose Gegenstände,
- Elektro- und Elektronikaltgeräte,
- IT- und Telekommunikationsgeräte,
- Monitore und Displays,
- Kabel und Leitungen,
- Batterien und Akkumulatoren,
- Leuchtmittel,
- kältemittelhaltige Geräte,
- Holzabfälle,
- Kunststoffe,
- Glas,
- Papier und Akten,
- mineralische Abfälle und gegebenenfalls Bauschutt,
- Dämmstoffe,
- schadstoffhaltige oder gefährliche Abfälle,
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle sowie
- sonstige projektspezifische Abfallfraktionen.