Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist unter Angabe des Auftraggebers bzw. Leistungsempfängers, des Erbringungszeitraums, des Nettoauftragswerts der tatsächlich erbrachten vergleichbaren Leistungen sowie eines namentlich benannten Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer oder E-Mail-Adresse darzustellen. Die Referenzen sind mit der Anlage 9 nachzuweisen. Die Anlage 9 ist vollständig auszufüllen und mit allen im Formular abgefragten Angaben sowie den zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Informationen dem Angebot beizufügen.
Mindestbedingungen:
Verlangt werden zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussage-kräftig erläutern. Jede Referenz muss Umzugsleistungen zum Gegenstand haben. Es sind zwei unterschiedliche Referenzaufträge nachzuweisen. Ein Referenzauftrag kann nicht zugleich als Referenz 1 und als Referenz 2 verwendet werden.
Referenz 1 muss mindestens folgende Leistungen umfasst haben:
- Umzug von Lager- oder Archivbeständen einschließlich Transport und Positionierung am Zielstandort,
- Einsatz von geeignetem Transportpersonal sowie Transporthilfsmitteln und Fahrzeugen,
- Erhalt einer vorgegebenen Ordnungs-, Signatur-, Bestands- oder Nummernstruktur,
- Demontage und/oder Montage von Regalanlagen, metallischen Lagerkonstruktionen oder vergleichbaren Lager- und Archivinfrastrukturen,
- ein Auftragsvolumen von mindestens 300.000 EUR netto,
- Einsatz besonderer Transport- oder Hebemittel (z. B. Hebebühnen, Außenaufzüge, Möbellifte oder vergleichbare technische Hilfsmittel) oder die Durchführung unter erschwerten logistischen Rahmenbedingungen (z. B. enge Transportwege, Nutzung mehrerer Gebäude, eingeschränkte Aufzugssituationen oder Transport größerer Archivbestände).
Referenz 2 muss mindestens folgende Leistungen umfasst haben:
- Planung, Koordination und Durchführung von Umzugsleistungen,
- Transport von Mobiliar und sonstiger Ausstattung,
- Durchführung von De- und Remontageleistungen,
- Einsatz eines verantwortlichen Projektleiters bzw. zentralen Ansprechpartners für die Koordination der Umzugsmaßnahmen,
- Durchführung von Umzügen innerhalb eines Standorts oder zwischen mehreren Standorten eines Auftraggebers.
Eine Referenz erfüllt die Anforderungen an die Vergleichbarkeit, wenn die für die jeweilige Referenz festgelegten Mindestanforderungen vollständig erfüllt und die hierzu erforderlichen Angaben in Anlage 9 vollständig und nachvollziehbar dargestellt sind.