Gegenstand dieses Vertrages sind die zur Verfügungstellung von Wartung, Subscription und Support für folgende Softwareprodukte des Herstellers Trend Micro:- Trend Micro Apex One on Premise, User Subscription - Trend Micro Maximum Security, Wartungsverlängerung- Trend Micro Cloud One - Workload Security (Enterprise) with XDR, Subscription- Trend Micro Deep Security - Malware Prevention - per CPU, Wartungsverlängerung- Trend Micro Deep Security - Network Security - per Server (VM), Wartungsverl.- Trend Micro Deep Security - Network Security - per Non-Server System (Kiosk/POS/VDI), Wartungsverlängerung
Abschluss eines öffentlichen Auftrags für die Leistungszeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028.
Die Leistungen beginnen am 01.01.2027 und haben eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2028 (=Grundlaufzeit). Im Anschluss verlängert sich die Laufzeit automatisch um 1 x 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigt.
Jeweils nach Ablauf von 12 Monaten kann die Anzahl der unter Wartung genommenen Lizenzen bzw. die Anzahl der Subscriptions zu gleichbleibenden Konditionen erhöht oder verringert werden.
Keine
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.