Referenzprojekte - Es sind mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben.
Die Referenzen müssen die tatsächliche Leistungserbringung durch das sich bewerbende Unternehmen bzw. ein im Rahmen der Eignungsleihe benanntes Unternehmen betreffen.
Mindestanforderungen:
- Der Leistungsbeginn in dem jeweiligen Referenzprojekt muss zwischen dem 01.04.2023 und dem 01.04.2026 liegen.
- Jedes Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten aufweisen.
- Jedes Referenzprojekt muss mindestens die regelmäßige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 einer Organisation mit mindestens 200 Beschäftigten umfassen.
- Jedes Referenzprojekt muss die psychologische Beratung im Rahmen eines Employee Assistance Program (EAP) umfassen.
Zum Nachweis ist das entsprechend ausgefüllte Formular Referenzen (Anlage-03A) als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Auftraggeber wird im Rahmen der geplanten Reduzierung der Bewerberanzahl gem. § 51 VgV die Referenzprojekte auf Grundlage der in der Bewertungsmatrix (Anlage-06) angegebenen Kriterien bewerten.
Kann ein Referenzprojekt, z.B. aufgrund zwingender Vorgaben oder fehlender Angaben, nicht gewertet werden, geht dies zu Lasten des Bewerbers, d.h. es gilt als nicht eingereicht.
Je Referenzprojekt können maximal 80 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe erfolgt nach dem Prinzip "erfüllt = volle Punktzahl/nicht erfüllt= 0 Punkte". Teilpunkte werden nicht vergeben.
20 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst die Betreuung einer Organisation der Betreuungsgruppe III gemäß DGUV Vorschrift 2 mit überwiegender Büro-, Bildschirm- oder Wissensarbeit.
20 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst die Betreuung einer Organisation mit etabliertem hybriden Arbeitsmodell, bei dem Fragestellungen der mobilen Arbeit, Ergonomie, psychischen Belastung und Gefährdungsbeurteilung Bestandteil der arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Betreuung waren. Ein etabliertes hybrides Arbeitsmodell liegt vor, wenn Beschäftigte regelmäßig, mindestens jedoch durchschnittlich zwei Arbeitstage pro Woche, mobil bzw. im Homeoffice und an den übrigen Tagen an betrieblichen Arbeitsplätzen tätig sein können. Das Arbeitsmodell muss zum Zeitpunkt der Referenzleistung seit mindestens sechs Monaten bestehen und Gegen-stand der arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Betreuung gewesen sein.
10 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst neben der Grundbetreuung auch betriebsspezifische Betreuung mit mindestens zwei der folgenden Leistungsbestandteile: arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorgen, Unterstützung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Unterstützung bei psychischen Gefährdungsbeurtei-lungen, Beratungen zu Ergonomie, Mutterschutz, Mobilem Arbeiten oder organisatorischen Veränderungen oder Beratung zur Gesundheitsförderung.
10 Pkt. = Die Leistung im Referenzprojekt beinhaltete die Betreuung einer Organisation mit 24/7 Schicht- oder Bereitschaftsdienst in einer Organisation der Betreuungsgruppe III.
10 Pkt. = Die Leistung im Referenzprojekt beinhaltete mindestens zwei zusätzliche Gesundheits-, Schulungs- und Präventionsmaßnahmen (wie z.B. Grippeschutzimpfung, Gesundheitstage, Ergonomieangebote, Mental-Health-Workshops, Führungskräfteschulungen).
10 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst die Betreuung einer Organisation mit >= 500 Beschäftigen im Jahresdurch-schnitt über den Referenzzeitraum.
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für 3 Referenzprojekte: 240 Punkte
Die im Vergabemanagementsystem ausgewiesene "Gewichtung (Punkte, genau)" ist nicht wertungsrelevant. Sie wird systembedingt dargestellt und ist technisch nicht veränderbar. Für die Bewertung der Teilnahmeanträge gelten ausschließlich die in den Vergabeunterlagen festgelegten Bewertungs- und Auswahlkriterien.