Verfahrensangaben

Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAP

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.11.2026
01.12.2026 12:00 Uhr
11.12.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

gematik GmbH
HRB 96351
Rosenthaler Straße 30
10178
Berlin
Deutschland
DE300
Rechtsabteilung / Vergabestelle
vergabestelle@gematik.de
+49 3040041-0
+49 30-40041111

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85147000-1
85312300-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit
und EAP

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages ab dem 01.04.2027 zur Erbringung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV für die gematik GmbH einschließlich betriebsärztlicher Betreuung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzberatung, arbeitsmedizinischer Vorsorge, Beratung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie Mitarbeiterberatung (EAP).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag 2 (zwei) Mal mit einer Frist von 3 Monaten vor
dem jeweiligen Vertragsende für jeweils ein Jahr zu verlängern. Die hieraus resultierende
maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 (vier) Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Die Leistungen des Auftragnehmers können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53DYRW7RLC3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages (und später des Angebotes) sind die von der Vergabestelle zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber /Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages (und später des Angebots) und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 6) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen;
7) Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden. Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe
eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.
8) Nur die ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (zweite Phase des Vergabeverfahrens), können anschließend ein Erstangebot abgeben und am weiteren Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der Auftraggeber wird mit allen ausgewählten Bietern, die form- und fristgerecht ein Erstangebot eingereicht haben, Verhandlungsgespräche mit dem Ziel führen, die Angebote zu optimieren. Dafür wird der Auftraggeber diese Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu Verhandlungen und hiernach zur Abgabe endgültiger Angebote auffordern.
9) Im Nachgang zu den Verhandlungsterminen erhalten die Bieter, ggf. nach einheitlicher Fortschreibung der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber, die Möglichkeit zur Angebotsoptimierung. Der Auftraggeber wird nach Eingang der endgültigen Angebote eine wertende Teststellung der jeweils angebotenen Systeme vornehmen (mehr Informationen dazu enthalten die
Vergabeunterlagen).
10) Der Bewerber hat Erklärungen zur Umsetzung von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 (Auszug der VO unter Ziff. IX. Anhang) zu geben. Insbesondere ist zu erklären, dass der Bewerber a) weder eine russische Staatsangehörige bzw. ein russischer Staatsangehöriger noch eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der vorgenannten Personen oder Einrichtungen gehalten werden, nicht im Namen oder auf Anweisung einer der vorgenannten Personen oder Einrichtungen handelt. b) Ferner ist zu erklären, dass an der Ausführung des Auftrags keine Unternehmen beteiligt werden, auf die die vorgenannten Merkmale zutreffen und die als Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher oder Lieferanten eingesetzt werden, sofern ihr Anteil am Auftragswert mehr als 10 % beträgt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung:
Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.
Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung - Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen und der entsprechende Nachweis auf Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen. Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge muss eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, vorliegen und der Nachweis wird auf Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt. Dazu sind Angaben im Teilnahmeantragsformular (Anlage-03) Ziffer VII. Nr. 1 einzutragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Beschäftigtenzahl - Der Bewerber muss die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahlen in relevanten Fachgebieten aus den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 nachweisen. Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben

Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl fachlich qualifizierter Beschäftigter muss mindestens 2 Fachkräfte pro Fachbereich (1.) Fachärztinnen/Fachärzte für Arbeitsmedizin bzw. Ärztin-nen/Ärzte mit Zusatzbezeich-nung Betriebsmedizin, 2.) Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 3.) Psychologische / psychothera-peutische Fachkräfte für EAP). Dazu sind Angaben im Teilnahmeantragsformular (Anlage-03) Ziffer VIII. Nr. 1 einzutragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzprojekte - Es sind mindestens 3 unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben.

Die Referenzen müssen die tatsächliche Leistungserbringung durch das sich bewerbende Unternehmen bzw. ein im Rahmen der Eignungsleihe benanntes Unternehmen betreffen.

Mindestanforderungen:
- Der Leistungsbeginn in dem jeweiligen Referenzprojekt muss zwischen dem 01.04.2023 und dem 01.04.2026 liegen.
- Jedes Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten aufweisen.
- Jedes Referenzprojekt muss mindestens die regelmäßige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 einer Organisation mit mindestens 200 Beschäftigten umfassen.
- Jedes Referenzprojekt muss die psychologische Beratung im Rahmen eines Employee Assistance Program (EAP) umfassen.

Zum Nachweis ist das entsprechend ausgefüllte Formular Referenzen (Anlage-03A) als Anlage zum Teilnahmeantrag einzureichen.

Der Auftraggeber wird im Rahmen der geplanten Reduzierung der Bewerberanzahl gem. § 51 VgV die Referenzprojekte auf Grundlage der in der Bewertungsmatrix (Anlage-06) angegebenen Kriterien bewerten.
Kann ein Referenzprojekt, z.B. aufgrund zwingender Vorgaben oder fehlender Angaben, nicht gewertet werden, geht dies zu Lasten des Bewerbers, d.h. es gilt als nicht eingereicht.

Je Referenzprojekt können maximal 80 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe erfolgt nach dem Prinzip "erfüllt = volle Punktzahl/nicht erfüllt= 0 Punkte". Teilpunkte werden nicht vergeben.

20 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst die Betreuung einer Organisation der Betreuungsgruppe III gemäß DGUV Vorschrift 2 mit überwiegender Büro-, Bildschirm- oder Wissensarbeit.
20 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst die Betreuung einer Organisation mit etabliertem hybriden Arbeitsmodell, bei dem Fragestellungen der mobilen Arbeit, Ergonomie, psychischen Belastung und Gefährdungsbeurteilung Bestandteil der arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Betreuung waren. Ein etabliertes hybrides Arbeitsmodell liegt vor, wenn Beschäftigte regelmäßig, mindestens jedoch durchschnittlich zwei Arbeitstage pro Woche, mobil bzw. im Homeoffice und an den übrigen Tagen an betrieblichen Arbeitsplätzen tätig sein können. Das Arbeitsmodell muss zum Zeitpunkt der Referenzleistung seit mindestens sechs Monaten bestehen und Gegen-stand der arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Betreuung gewesen sein.
10 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst neben der Grundbetreuung auch betriebsspezifische Betreuung mit mindestens zwei der folgenden Leistungsbestandteile: arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorgen, Unterstützung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Unterstützung bei psychischen Gefährdungsbeurtei-lungen, Beratungen zu Ergonomie, Mutterschutz, Mobilem Arbeiten oder organisatorischen Veränderungen oder Beratung zur Gesundheitsförderung.
10 Pkt. = Die Leistung im Referenzprojekt beinhaltete die Betreuung einer Organisation mit 24/7 Schicht- oder Bereitschaftsdienst in einer Organisation der Betreuungsgruppe III.
10 Pkt. = Die Leistung im Referenzprojekt beinhaltete mindestens zwei zusätzliche Gesundheits-, Schulungs- und Präventionsmaßnahmen (wie z.B. Grippeschutzimpfung, Gesundheitstage, Ergonomieangebote, Mental-Health-Workshops, Führungskräfteschulungen).
10 Pkt. = Das Referenzprojekt umfasst die Betreuung einer Organisation mit >= 500 Beschäftigen im Jahresdurch-schnitt über den Referenzzeitraum.

Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für 3 Referenzprojekte: 240 Punkte

Die im Vergabemanagementsystem ausgewiesene "Gewichtung (Punkte, genau)" ist nicht wertungsrelevant. Sie wird systembedingt dargestellt und ist technisch nicht veränderbar. Für die Bewertung der Teilnahmeanträge gelten ausschließlich die in den Vergabeunterlagen festgelegten Bewertungs- und Auswahlkriterien.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
1.000,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vorliegend werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführungen des Auftrags (Ausführungsbedingungen) im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB festgelegt. Alle allgemeingültigen Bedingungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung