Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH schreibt für das Vertragsjahr 2027 die mobile Annahme von Sonderabfall in Kleinmengen aus privaten Haushalten, deren ordnungsgemäße Verpackung und Beförderung sowie die Verwertung beziehungsweise Beseitigung aus. Die Leistung wird regional in zwei Losen vergeben.
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH schreibt für das Vertragsjahr 2027 die mobile Annahme von Sonderabfall in Kleinmengen aus privaten Haushalten, deren ordnungsgemäße Verpackung und Beförderung sowie die Verwertung beziehungsweise Beseitigung aus. Die Leistung wird regional in zwei Losen vergeben.Die gefährlichen Abfälle werden an den von der Auftraggeberin festgelegten Terminen und Standorten durch ein Schadstoffmobil entgegengenommen. Nach Abschluss der Sammlung sind sie einer geeigneten und zugelassenen Sonderabfallentsorgungsanlage oder einem geeigneten Zwischenlager zuzuführen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Anlage wird durch den Auftragnehmer bestimmt und muss die jeweils erforderlichen abfallrechtlichen Genehmigungen und NGS- Voraussetzungen erfüllen.Zu den typischerweise anfallenden Stoffen zählen insbesondere schadstoffverunreinigte Verpackungen, Spraydosen, Batterien, Chemikalienreste, Aufsaug- und Filtermaterialien, Fotochemikalien, Laugen, Lösemittel, Pestizide, Altmedikamente, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, quecksilberhaltige Leuchtmittel und Thermometer sowie weitere haushaltsübliche gefährliche Abfälle. Maßgeblich sind die Abfallarten und Abfallschlüssel des Preisblatts.
Landreis Osnabrück - Region Nord Los 1, Region Süd Los 2
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotegegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWBspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
1) Das Fehlen geforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen;2) Eine Erstattung von Kosten/ Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahrenfindet nicht statt;3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis zum 09.11.2026, 12:00 Uhr zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen werden in digitaler Form über die Datenbank der eVergabe Plattform des DTVP zur Verfügung gestellt.4) Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Widersprüche, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen.5) Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 05) sowie der Registerauszug oder der jeweils zugelassene alternative Nachweis gemäß Abschnitt 9.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert einzureichen. Im Übrigen sind die Nachweise vorzulegen, die erforderlich sind, um die Eignung der Bietergemeinschaft für das jeweils angebotene Los nachzuweisen.Zudem sind vorzulegen:- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie,- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.6) Eignungsleihe:Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine ent-sprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.Sofern dies zutrifft, bitte einen solchen Nachweis als Anlage dem Angebotsformular beifügen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschluss-gründen nach §§123,124 GWB vorzulegen.Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß §47 Abs. 3 VgV
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden.Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die weiteren für das Vergabeverfahren einschlägigen gesetzlichen Ausschlussgründe nach deutschem Recht. Der Bieter hat hierfür die vom Auftraggeber bereitgestellte Eigenerklärung zu verwenden. Etwaige Ausschlussgründe und durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind vollständig anzugeben.
Aktueller Handelsregisterauszug - Nachweis der Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Soweit nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates keine Eintragungspflicht besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung vorzulegen
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich Sammlung, Transport und/oder Entsorgung gefährlicher Abfälle für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich Sammlung, Transport und/oder Entsorgung gefährlicher Abfälle für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften beziehungsweise Eignungsleihe werden die zurechenbaren Umsätze zusammengerechnet.
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung oder verbindliche Erklärung eines Versicherers - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung oder verbindliche Erklärung eines Versicherers, im Zuschlagsfall spätestens zum Leistungsbeginn entsprechenden Versicherungsschutz bereitzustellen.
Es gelten folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
- Personen- und Sachschäden einschließlich daraus resultierender Vermögensfolgeschäden: 5.000.000 EUR pauschal;- reine Vermögensschäden: 1.000.000 EUR;- Umwelthaftpflichtversicherung: 3.000.000 EUR;- Umweltschadensversicherung: 3.000.000 EUR.
Die Jahreshöchstleistung muss jeweils mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssumme betragen. Der Versicherungsschutz muss die jeweils beauftragten Tätigkeiten der Schadstoffsammlung, Beförderung und Entsorgung umfassen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Darstellung Referenzen - Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden. Laufende Referenzaufträge werden berücksichtigt, soweit die zur Beurteilung der Vergleichbarkeit maßgeblichen Leistungen innerhalb dieses Zeitraums bereits erbracht wurden; ein vollständiger Abschluss des Referenzauftrags ist nicht erforderlich.- Vergleichbar sind Aufträge über die Sammlung, Beförderung und/oder Entsorgung gefährlicher Abfälle, deren fachliche und organisatorische Anforderungen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für das jeweils angebotene Los ermöglichen. Maßgeblich sind insbesondere das Abfallspektrum, der Leistungsumfang und die Organisation der Sammlung beziehungsweise Entsorgung. Identische Leistungsumfänge oder Mengen sind nicht erforderlich.- Mindestens eine Referenz muss die Durchführung einer mobilen Schadstoffsammlung umfassen. Die vorgelegten Referenzen müssen zusammen Erfahrungen in der Sammlung, Beförderung und Entsorgung gefährlicher Abfälle belegen.- Zu jeder Referenz sind folgende Angaben erforderlich:- Auftraggeber mit Kontaktstelle;- Leistungszeitraum;- Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen, insbesondere Sammlungstage beziehungsweise Sammelstellen, soweit einschlägig;- Abfallarten, unter Angabe der AVV-Schlüssel;- ungefähre jährliche Abfallmenge;- Auftragswert beziehungsweise bei laufenden Aufträgen der Wert der bereits erbrachten Leistungen;- eigener Leistungsanteil und konkret selbst ausgeführte Tätigkeiten.- Bei Angeboten auf beide Lose können dieselben Referenzen verwendet werden, soweit sie für beide Lose vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben bei den benannten Auftraggebern zu überprüfen.
Anforderungen an das eingesetzte Personal - - Darstellung der für den Auftrag vorgesehenen personellen Ausstattung einschließlich verantwortlicher Sammlungsleitung, Vertretung, Fahrer und weiterer Fachkräfte. Die Ausstattung muss für das angebotene Los und bei Angeboten auf beide Lose für deren gleichzeitige Durchführung ausreichen.- Eigenerklärung, dass jede mobile Sammelstelle während des gesamten Sammelbetriebs ständig mit mindestens zwei Personen besetzt ist, davon mindestens eine verantwortliche fachkundige Person gemäß Abschnitt 4.2 TRGS 520 und mindestens eine weitere geeignete, für ihre Aufgaben unterwiesene Person. Für die verantwortliche fachkundige Person steht eine entsprechend qualifizierte Vertretung zur Verfügung. Die Erste Hilfe ist während des gesamten Sammelbetriebs jederzeit gewährleistet.- Nachweise zur Fachkunde/Qualifikation des vorgesehenen Personals entsprechend Leistungsbeschreibung, insbesondere TRGS 520, ADR-Schulungsbescheinigungen der Fahrer sowie erforderliche Sach- und Fachkundenachweise. Personenbezogene Nachweise dürfen zunächst anonymisiert oder funktionsbezogen eingereicht werden, sofern Qualifikation und Gültigkeit prüfbar bleiben.
Gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat gemäß § 56 KrWG - Gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat gemäß § 56 KrWG einschließlich der zugehörigen Anlagen für die vorgesehenen Tätigkeiten und Abfallarten (AVV-Schlüssel). Der Zertifizierungsumfang muss die jeweils übernommenen Leistungen abdecken. Bei Ausführung durch Unterauftragnehmer oder andere Entsorgungsunternehmen sind deren entsprechende Zertifikate vorzulegen und den übernommenen Tätigkeiten eindeutig zuzuordnen. Gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeiten zur Anerkennung gleichwertiger Bescheinigungen oder anderer Nachweise bleiben unberührt.
Anforderung an die eingesetzten Fahrzeuge - Darstellung des vorgesehenen Schadstoffmobils und Reservefahrzeugs einschließlich Eigenerklärung zur Erfüllung der TRGS 520. Die Verfügbarkeit des Schadstoffmobils wird durch den Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit zugesichert
Darstellung der Entsorgungsanlage - Darstellung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n), Zwischenlager und Entsorgungswege einschließlich der jeweils abgedeckten AVV-Schlüssel. Es sind der Betreiber, Standort, vorgesehene Tätigkeit und AVV-Schlüssel zu benennen
NGS- Nachweis - NGS-Nachweis, dass die einschlägigen Bedingungen des § 16a Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) für die vorgesehenen Entsorgungswege erfüllt sind.
Nachweis der erforderlichen gültigen Genehmigungen für den Betrieb der zur Auftragsausführung vorgesehenen Entsorgungsanlagen und Zwischenlager - Nachweis der erforderlichen gültigen Genehmigungen für den Betrieb der zur Auftragsausführung vorgesehenen Entsorgungsanlagen und Zwischenlager. Aus den Nachweisen muss hervorgehen, dass die jeweiligen Anlagen zur Annahme und zur vorgesehenen Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der betreffenden Abfälle unter den jeweiligen AVV-Schlüsseln berechtigt sind. Bei Nutzung von Anlagen Dritter sind die entsprechenden Nachweise der Anlagenbetreiber vorzulegen. Eine eigene Entsorgungsanlage des Bieters ist nicht erforderlich
Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach § 54 KrWG für das Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle - Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach § 54 KrWG für das Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle oder Nachweis einer einschlägigen Ausnahme von der Erlaubnispflicht, insbesondere durch ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat, das die jeweils ausgeführten Tätigkeiten und betreffenden Abfallarten abdeckt. Werden Sammlung oder Beförderung durch Unterauftragnehmer ausgeführt, sind die entsprechenden Nachweise dieser Unternehmen vorzulegen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.3.. - Eigenerklärung zur Zusammenarbeit mit russischen Firmen, gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (vgl. Anlage 8 )4. Werden Leistungen durch Unterauftragnehmer oder andere Entsorgungsunternehmen ausgeführt, sind die entsprechenden Nachweise dieser Unternehmen für die jeweils übernommenen Tätigkeiten vorzulegen. Der Bieter hat anzugeben, welches Unternehmen welche Tätigkeiten übernimmt, und die zugehörigen Nachweise eindeutig zuzuordnen. Soweit die erforderlichen Angaben bereits aus den Nachweisen hervorgehen, genügt ein entsprechender Verweis.
Vollständige Durchführung der mobilen Sonderabfallsammlung in Kleinmengen im Landkreis Osnabrück einschließlich Personal, Schadstoffmobil, Reservefahrzeug, Sammel-/Transportbehältern, Transport zur zugelassenen Entsorgungsanlage beziehungsweise zum Zwischenlager sowie ordnungsgemäßer Verwertung oder Beseitigung und Nachweisführung in der Region NORD.
Entsorgungsgebiet NORD, gemäß Angaben in der Leistungsbeschreibung.
Vollständige Durchführung der mobilen Sonderabfallsammlung in Kleinmengen im Landkreis Osnabrück einschließlich Personal, Schadstoffmobil, Reservefahrzeug, Sammel-/Transportbehältern, Transport zur zugelassenen Entsorgungsanlage beziehungsweise zum Zwischenlager sowie ordnungsgemäßer Verwertung oder Beseitigung und Nachweisführung in der Region SÜD.
Entsorgungsgebiet SÜD, gemäß Angaben in der Leistungsbeschreibung.