Der Auftraggeber beabsichtigt die Neuerrichtung einer Feuer- und Rettungswache am östlichen Stadtrand von Dietzenbach (Albert-Einstein-Straße). Der Neubau in einer Größe von ca. 8.500 m2 BGF soll durch die Freiwillige Feuerwehr Dietzenbach, den Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach und den DRK Ortsverein Dietzenbach genutzt werden. Er soll neben Büros, u.a. Hallen, Werkstätten, dem Alarmbereich, Aufenthalts- und Ruheräumen, einem Übungsturm und einem Katastrophenschutzlager auch sechs Wohnungen umfassen.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume mit Ausstattung in Anlehnung an § 34 HOAI sowie Leistungen der Freianlagenplanung in Anlehnung an § 39 HOAI für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Dietzenbach.
Der Auftraggeber strebt die Beauftragung der schlüsselfertigen Errichtung der Feuer- und Rettungswache Dietzenbach mit Planung durch den Bauauftragnehmer ab der LPH 5 auf Basis einer Genehmigungsplanung mit Leitdetails an. Es werden daher die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4, 6-7 und 9 (LPHen in Anlehnung an die Leistungsphasenaufteilung der HOAI) vollumfänglich und der Leistungsphasen 5 und 8 teilweise sowie weitere Leistungen beauftragt. Die Fertigstellung der Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung soll bis zum 01.10.2027 erfolgen. Die Realisierung des Neubaus wird bis zum 31.03.2031 angestrebt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Preis
Umsetzungskonzept
Berufserfahrung/Berufsqualifikation des Schlüsselpersonals
Die Grundleistungen werden stufenweise beauftragt. Die weiteren Leistungen werden begleitend zu den Grundleistungen beauftragt.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
a) Die Beantwortung von Fragen zu diesem Vergabeverfahren sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt über die Plattform Deutsches Vergabeportal http://www.dtvp.de. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMV7D. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung und/oder zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder einzuholen. Hierzu zählen auch Register- und Wirtschaftsauskünfte.
Nachforderung erfolgen gem. § 56 Abs. 2 - 4 VgV
gemäß §§ 123, 124 GWB
a) Ordnungsgemäße Eintragung in ein Berufs-/ Handelsregister, soweit eine Eintragungspflicht besteht (Eigenerklärung gem. Vordruck der Bewerbungsunterlagen).
b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. (Eigenerklärung gem. Vordruck in den Bewerbungsunterlagen).
c) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sind Mindestanforderungen der Eignung, die bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorliegen müssen.
Erklärung über den Gesamtumsatz (in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Erklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union oder dem EWR ansässigen Versicherungsgesellschaft mit einer Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. je Versicherungsfall, wobei diese Deckungssummen pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen müssen. Alternativ kann eine Aufstellung über die bestehenden Haftpflichtversicherungen und die Erklärung eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die o.g. Erklärung durch jedes Mitglied abzugeben, es sei denn der geforderte Versicherungsschutz, der bei einem Mitglied der Gemeinschaft besteht, deckt Haftpflichtansprüche aus der Beteiligung an ARGEN vollständig (d.h. z.B. nicht quotenmäßig begrenzt) vollständig ab. Dies ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Eigenerklärung über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (> 20 Wochenstunden) zum Stichtag 01.10.2026 gegliedert nach Berufsqualifikation und Berufserfahrung (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Mindestanforderung: Mindestens 4 fest angestellte Architekten/Ingenieure (> 20 Wochenstunden) mit mehr als vier Jahren Berufserfahrung. Maßgeblich ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
Referenzen über Leistungen der Objektplanung für Neu- oder Umbauvorhaben von vergleichbaren Gebäudetypen , die seit dem 01.10.2016 erbracht wurden. Vergleichbare Gebäudetypen sind Feuerwachen/Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder Funktionsbauten für Sicherheitsbehörden oder Hilfsdienste (Polizei, Grenzschutz, Militär, THW). Für alle Referenzen sind Auftragsgegenstand, Auftragsort, Auftraggeber, Zeitraum der Auftragserbringung, Auftragsumfang und bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen auch der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben. Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten sind auf besondere Aufforderung des Auftraggebers hin anzugeben.
Mindestanforderungen: a) Durch eine der vorgenannten Referenzen müssen kumulativ die folgenden Voraussetzungen nachgewiesen werden: (1.) Objektplanung für ein Neubauprojekt (2.) einer Feuer- oder Rettungswache, eines Gefahrenabwehrzentrums oder eines Feuerwehrhauses für eine Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr, Werk- oder Betriebsfeuerwehr oder eine Bundeswehr-Feuerwehr mit (3.) einer BGF von mindestens 1.200 m2. (4.) Es wurden die Grundleistungen der LPH 2-4 sowie 6 und 7 entsprechend dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 4, Anlage 10.1 HOAI jeweils zu mindestens 90% erbracht. (5.) Es wurde die Leistung der Überwachung der Ausführung des Objekts der LPH 8 nach § 34 Abs. 4, Anlage 10.1 HOAI erbracht. (6.) Das Bauvorhaben ist fortgeschritten, es haben mindestens die Ausbauleistungen begonnen.