Die Auftraggeberin betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELARENA (MSA), die Rheinterrasse (RT), die Story Hall (SH), Den Open Air Park (OAP) und das Sommerkino (OAK) betreibt D.LIVE GmbH und Co. und das Sommerkino betreibt D.LIVE GmbH und Co. KG im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Für Veranstaltungen bedarf es in den genannten Veranstaltungsstätten diverse Veranstaltungstechnik.
Gesucht werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens voraussichtlich drei Rahmenvertragspartner, die auf Veranstaltungstechnik spezialisiert sind. Der Rahmenvertrag vermittelt kein exklusives Recht. Zwischen den Rahmenvertragspartnern wird bei Einzelabrufen mit einem Auftragswert ab 20.000 Euro (netto) ein Angebotsvergleich durchgeführt. Die Bedingungen für die Auswahl werden mit dem Einzelabruf mitgeteilt.
Der Vertrag gilt für die Dauer von 3 Jahren ab Inkrafttreten und verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von dem Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Der Höchstwert des Abrufs liegt bei insgesamt 3 Mio. Euro netto (über die Gesamtlaufzeit).
Die Fristen des § 160 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 bis 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
gemäß VgV
Erklärung zum Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(4) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Bewerbungsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) festangestellten Technikern sowie Technikern im Zugriff
Mindestanforderung:zu (4) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag bestätigen, über die folgenden Beschäftigten zum Ablauf der Bewerbungsfrist zu verfügen:a) mindestens 100 Techniker im Zugriffb) mindestens festangestellte 25 Techniker
(5) Vorlage des Nachweises der Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen
(6) Darstellung der Referenzen (Vordruck 4) über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondereaa) Name des Auftraggebers und Kontaktdatenbb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaftcc) Zeitraum der Leistungserbringungdd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen
Mindestanforderung:zu (6) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss die folgende Referenzlage a) bis c) vollständig nachweisen:
a) Mindestens jeweils eine Referenz über die verantwortliche Lieferung und Aufbau (Liefer- und Dienstleistungen) von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht oder Video) im Zeitraum seit 01/2023 in Spielstätten mit einer Kapazität aa) bis zu 5.000 BesucherInnenbb) mehr als 5.000 BesucherInnen und bis zu 10.000 BesucherInnencc) mehr als 10.000 BesucherInnen und bis zu 20.000 BesucherInnen dd) mehr als 20.000 BesucherInnen
b) Mindestens vier Referenzen über die verantwortliche Lieferung und Aufbau (Liefer- und Dienstleistungen) von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht oder Video) im Zeitraum seit 01/2023 für Veranstaltungen eines DAX-Konzern oder gleichwertige Veranstaltung.
c) Mindestens sechs Referenzen über die verantwortliche Lieferung und Aufbau (Liefer- und Dienstleistungen) von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht oder Video) im Zeitraum seit 01/2023 im Corporate oder Sport Premium Sektor.
TVgG-NRW