2.1. Projektreferenzen
Anzahl durchgeführter vergleichbarer Projekte nicht älter als 5 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags. Ausnahme, für die Hauptreferenz 3, hier kann die Anzahl vergleichbarer Projekte nicht älter als 7 Jahre - Fertigstellungstermin - Projektabnahme, gerechnet ab der Abgabefrist des Teilnahmeantrags sein.
Für alle Referenzen gilt: Die Referenzen für die Hauptreferenzen 1, 2 und 3 sind als GU- oder GÜ- oder Totalunternehmerleistung vom Teilnehmer durchgeführt worden. Hierzu gehören bei den Referenzen 1, 2 und 3 mindestens die Ausführung der Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 und jeweils Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 5 und 8.
Mindestanforderung: eine Referenz je Haupt-Referenz (eine für Haupt-Referenz 1, eine für Haupt-Referenz 2, eine für Haupt-Referenz 3). Teilnahmeanträge, welche nicht mindestens eine Referenz je Haupt-Referenz vorlegen, werden von der Wertung des Teilnahmeantrags ausgeschlossen.
2.1.1 Haupt-Referenz 1
Nachzuweisen ist ein fertiggestelltes und abgenommenes "Modernisierungsprojekt gemäß den untenstehenden Bauwerkszuordnungen mit einer BGF (gesamtes Projekt) größer 6000 m². Das Projekt muss Arbeiten an der Gebäudehülle umfasst haben.
Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenzen 2 und 3 verwendet worden ist, nicht identisch sein.
Es gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind:
- BWZ 1100 Parlamentsgebäude
- BWZ 1200 Gerichtsgebäude
- BWZ 1300 Verwaltungsgebäude
- BWZ 2000 Wissenschaftliche Lehre und Forschung
- BWZ 3000 Gesundheit
- BWZ 4000 Bildung und Kultur
- BWZ 6000 Wohnen, Beherbergen, Betreuen, Verpflegen
2.1.2 Haupt- Referenz 2
Nachzuweisen ist die "Modernisierung eines Wohnungsbauprojektes mit mindestens 50 Wohneinheiten bei der BWZ 6100 oder mindestens 60 Einheiten bei den BWZ 6200, 6410, 1300 und 6610"
Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenzen 1 und 3 verwendet worden ist, nicht identisch sein.
Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind:
- BWZ 6100 Wohnhäuser außer die Nr. 6110, 6111, 6112 (Hierin inbegriffen sind auch Wohnhäuser mit zusätzlicher Nutzung, wie Praxen, Hotel, Büros, Kita etc. Auch Kombinationen von Büro- und Wohngebäuden oder Stadtquartieren mit einem Wohnanteil von >= 50 %)
- BWZ 6200 Wohnheime
- BWZ 6410 Hotels
- BWZ 1300 Verwaltungsgebäude
- BWZ 6610 Studentenhäuser
Nachzuweisen ist die "Modernisierung eines Wohnungsbauprojektes mit Aufstockung mindestens eines Bestandsgebäudes mit mindestens 30 Wohneinheiten bei der BWZ 6100 oder mindestens 40 Einheiten bei den BWZ 6200, 6410, 1300 und 6610"
Diese Referenz darf mit der Referenz, welche für die Hauptreferenz 1 und 2 verwendet worden ist, nicht identisch sein.
Als Wohnungsbauprojekt gelten Projekte, für die eine oder mehrere der u.g. Bauwerkszuordnungen einschlägig sind:
- BWZ 6100 Wohnhäuser außer die Nr. 6110, 6111, 6112 (Hierin inbegriffen sind auch Wohnhäuser mit zusätzlicher Nutzung, wie Praxen, Hotel, Büros, Kita etc. Auch Kombinationen von Büro- und Wohngebäuden oder Stadtquartieren mit einem Wohnanteil von >= 50 %)
- BWZ 6200 Wohnheime
- BWZ 6410 Hotels
- BWZ 1300 Verwaltungsgebäude
- BWZ 6610 Studentenhäuser
2.2. Zusatzpunkte für zusätzliche Eigenschaften der Referenz:
Zusatzpunkte werden nur für eine Referenz angerechnet, wenn die Eigenschaft/Anforderung der jeweiigen Haupt-Referenz erfüllt ist, zu welcher die zusätzliche Referenz-Eigenschaft genannt wird. Die betreffende Zusatzleistung ist im Referenzformblatt nachvollziehbar nachzuweisen.
2.2.1. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 5,0 Mio. EUR brutto für die
Hauptreferenz 1
Referenzen mit einem Wert kleiner 5 Mio. EUR erhalten 0 Punkte
Referenzen größer 9 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten. Es werden dafür keine zusätzlichen Punkte vergeben.
2.2.2. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 5 Mio. EUR brutto für die
Hauptreferenz 2
Referenzen mit einem Wert kleiner 5 Mio. EUR erhalten 0 Punkte
Referenzen größer 9 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten. Es werden dafür keine zusätzlichen Punkte vergeben
2.2.3. Referenz-Eigenschaft mit Investitionsvolumen für KGR 300 bis 400 > 6 Mio. EUR brutto für die
Hauptreferenz 3
Referenzen mit einem Wert kleiner 6 Mio. EUR erhalten 0 Punkte
Referenzen größer 10 Mio. EUR erhalten den Höchstwert von 5 Punkten.
2.2.4. Referenzeigenschaft - nachträgliche Modernisierung von Balkonen, konstruktive Veränderung
Die Zusatzwertung wird je wertbarer Referenz vergeben, wenn die Referenz die konstruktive Veränderung bestehender Balkonplatten oder Balkonloggien umfasst. Die Referenzbeschreibung muss die vorhandene und ausgeführte Konstruktion, die Anschlussplanung beziehungsweise -koordination an der Gebäudehülle sowie den eigenen Leistungsanteil darstellen.
Zusatzpunkte werden vergeben, wenn innerhalb einer wertbaren Hauptreferenz bestehende Balkonplatten oder Balkonloggien konstruktiv verändert und durch neue, thermisch entkoppelte, auskragende Balkonkonstruktionen ersetzt oder erweitert wurden. Die Referenz muss außerdem die Planung beziehungsweise Koordination der Anschlüsse an die bestehende Gebäudehülle umfassen.
2.2.5 Referenzeigenschaft, Verwendung von Holzständerbauweise für die Aufstockung der Hauptreferenz 3
Zusatzpunkte werden vergeben, wenn innerhalb einer wertbaren Hauptreferenz zumindest Teilbereich beispielsweise die Aufstockung oder ein Erweiterungsbau, in Holzständerbauweise ausgeführt wurden Die Referenz muss außerdem die Planung und Koordination des Holzbaus als auch der Anschlüsse an die bestehende Gebäudehülle umfassen.
2. Höchstwertung Technische Eignung:
Punkte: 345