Ersatzbeschaffung und Erweiterung der am Universitätsklinikum Jena vorhandenen Brainlab-Navigations- und OP-Plattform einschließlich Systemupgrade, Ersatz eines Navigationssystems, Ersatz von OP-Planungsmonitoren.
Gegenstand der Beschaffung ist die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Navigations- und OP-Plattform des Universitätsklinikums Jena. Vorgesehen sind insbesondere das Upgrade eines vorhandenen Navigationssystems zur zusätzlichen Nutzung durch die Unfallchirurgie, die Ersatzbeschaffung eines Navigationssystems für die Neuro- und Unfallchirurgie, der Ersatz von zwei OP-Planungsmonitoren sowie die Konfiguration des zentralen Planungsservers. Darüber hinaus sind optionale Erweiterungen der Navigations- und OP-Plattform für die Jahre 2027/2028 vorgesehen. Die Beschaffung erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Systemlandschaft und der erforderlichen technischen, lizenzrechtlichen und instrumentenseitigen Kompatibilität.
Zuschlagskriterium ist der Preis (100 %). Maßgeblich für die Wertung ist der Gesamtpreis der Grundbeauftragung gemäß Pos. 1 des Preisblattes. Optionale Leistungen sowie die Vollwartungsleistungen werden nicht in den Wertungspreis einbezogen.
Optionale Erweiterungen der bestehenden Navigations- und OP-Plattform sind für die Jahre 2027/2028 vorgesehen. Diese umfassen insbesondere die Ersatz- bzw. Neubeschaffung weiterer Navigationssysteme für die Unfallchirurgie und HNO, zusätzliche OP-Planungsmonitore sowie weitere in der Leistungsbeschreibung benannte System-, Software- und Funktionserweiterungen. Der Auftraggeber behält sich den bedarfsabhängigen Abruf einzelner oder mehrerer Optionen vor. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Optionen besteht nicht. Die Optionen können bis zum 31.12.2028 abgerufen werden.
Die Beschaffung dient der teilweisen Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Brainlab Navigationsplattform. Ein Wechsel des Herstellers würde aufgrund der erforderlichen Komptabilität mit den vorhandenen Systemkomponenten, Softwarelizenzen, Instrumenten und Integrationen zu technischen Unvereinbarkeiten bzw.unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten führen.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag aufEinleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1)genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt.Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor derzuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.