1. Der Bewerber ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss vom Auswahlverfahren zur Folge haben können.
2. Der Bewerber bestätigt, dass wenn Unterauftragnehmer für Auftragsbestandteile vorgesehen sind, die verbindlichen Erklärungen und Nachweise auch für die durch Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen gelten.
3. Der Auftragnehmer erkennt für die Vertragsgestaltung und -abwicklung deutsches Recht an.
4. Der Bewerber bestätigt, dass die Projektsprache Deutsch ist, d.h. alle Dokumente ausschließlich in deutscher Sprache verfasst werden und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.
5. Der Bewerber bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzantrag eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden ist oder sein Unternehmen liquidiert wird.
6. Der Bewerber bestätigt, dass er keine schweren Verfehlungen in der Vergangenheit begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen (Straftaten bezogen auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr einschl. Korruptionstatbestände, schwere Verstöße gegen das GWB, UWG, Beteiligungen an Preisabsprachen).