Die Kreisstadt Mettmann beabsichtigt, die Lieferung und den Ausbau eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (im Folgenden: HLF), mit der Option eines zweiten, baugleichen Fahrzeugs, zu vergeben.
Einzelheiten sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Preis - Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lieferzeit - Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erfüllung der nicht zwingenden Anforderungen - Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Kreisstadt Mettmann behält sich vor, die Option eines zweiten, baugleichen Fahrzeugs abzurufen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, sind mit dem Angebot insbesondere entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer 5.1.12 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG jedes Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei BG mindestens ein Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bieter erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als BG) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen welche Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung und der Ausbau von Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen), jeweils der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), vorlegen. Liegen Umsätze für das Jahr 2025 noch nicht vor, sind die Umsätze des Jahres 2022 anzugeben. Bietergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält, bzw. im Auftragsfall abschließt.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung und Ausbau von HLF) vergleichbar sind, verfügt, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume.
Bieter sollten mindestens zehn Referenzen über die Lieferung und den Ausbau von HLF (Los 1) vorweisen.