Beschafft werden soll ein plattenbasiertes qPCR-System mit mindestens 96 Reaktionspositionen zur quantitativen Analyse von Nukleinsäuren. Systeme im 96-Well- oder 384-Well-Format sind zulässig; ein 384-Well-Format ist keine Mindestanforderung.
1. BeschaffungsgegenstandBeschafft werden soll ein plattenbasiertes qPCR-System mit mindestens 96 Reaktionspositionen zur quantitativen Analyse von Nukleinsäuren. Systeme im 96-Well- oder 384-Well-Format sind zulässig; ein 384-Well-Format ist keine Mindestanforderung.2. AnwendungsbereichDas System wird für molekularbiologische Anwendungen eingesetzt, insbesondere zur Analyse von Genexpression, zur Quantifizierung von Nukleinsäuren und für standardisierte qPCR-basierte Untersuchungen im Bereich der biomedizinischen Forschung und Genomik.3. Funktionale AnforderungenDas System muss insbesondere geeignet sein für:- Real-Time-PCR-Messungen- quantitative Genexpressionsanalysen (RT-qPCR)- absolute und relative Quantifizierung von Nukleinsäuren- Schmelzkurvenanalysen- Multiplex-Analysen- Genotypisierungs- und Copy Number Variation (CNV)-Anwendungen- Auswertung und Dokumentation der Messergebnisse4. Technische GrundanforderungenGefordert wird ein System mit folgenden grundlegenden Eigenschaften:- für die vorgesehenen qPCR-Anwendungen geeignete Thermocycler-Einheit- mindestens 96 Reaktionspositionen pro Lauf; 96-Well- und 384-Well-Systeme sind zulässig- geeignetes optisches Detektionssystem- herstellerseitig validierter Reaktionsvolumenbereich, der Reaktionsvolumina von 10 µL oder weniger umfasst- Temperaturbereich mindestens 4-99 °C; Temperaturgenauigkeit und -uniformität jeweils höchstens +/-0,5 °C bzw. besser- maximale Rampenrate mindestens 2,5 °C/s- Fluoreszenzdetektion mit mindestens fünf unabhängig nutzbaren optischen Kanälen bzw. Multiplex-Nachweis von mindestens fünf Targets pro Well- Unterstützung interkalierender Farbstoffchemien (z. B. SYBR Green) und Hydrolysesonden- quantitativer linearer Dynamikbereich von mindestens 6 log10-Stufen- Standard-Schmelzkurvenanalyse- Hardware und Software zur Messsteuerung und Standard-Datenanalyse einschließlich Cq/Ct-Bestimmung, Standardkurven sowie absoluter und relativer Quantifizierung- Export der Mess- und Auswertedaten in gängigen weiterverarbeitbaren Formaten- regulärer Betrieb, Datenspeicherung und Standard-Datenanalyse ohne verpflichtenden externen Cloud-Dienst oder laufendes Cloud-Abonnement- vollständige Eignung für den sicheren Routinebetrieb im universitären Forschungslabor5. LeistungsumfangDer Leistungsumfang umfasst insbesondere:- Lieferung frei Verwendungsstelle- Installation und Inbetriebnahme- Einweisung und Schulung- Bereitstellung der erforderlichen, im Leistungsverzeichnis benannten Software- vollständige technische Dokumentation- betriebsbereite Übergabe6. Besondere Hinweise- Anforderungen an Kalibrierung, Wartung, Service, Softwarepflege und erforderliche Verbrauchsmaterialien sind im Angebot entsprechend den Vergabeunterlagen auszuweisen.- Bauseitige Anforderungen sind vollständig zu benennen.
Preis
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabeplattform
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Die Nachforderung richtet sich nach§ 56 VgV.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3-6 Monate) oder Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister.
Nachweis von Qualitätsmanagement-Zertifikaten (z. B. ISO 9001 oder vergleichbar).
Nachweis eines spezifischen Umsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Laborgeräte/In-vitro-Diagnostik.
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sach-/Vermögensschäden.
Nachweis von mindestens 2-3 vergleichbaren Lieferungen und Inbetriebnahmen von qPCR-Systemen oder PCR-Workflows in den letzten 3 Jahren an universitären oder vergleichbaren Einrichtungen.
Nachweis einer qualifizierten Serviceorganisation zur Einhaltung geforderter Reaktionszeiten im Servicefall.
Rechnungen werden nach vollständiger Leistungserbringung fällig. Zahlungsziel 30 Tage ohne Abzug, 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen