Gegenstand der Ausschreibung sind sowohl die Erneuerung von Abwasserkanälen sowie die Erneuerung und der Neubau von Abwasserleitungen (Mischwasser) als auch die Erneuerung von Trinkwasserversorgungsleitungen sowie die Erneuerung und der Neubau von Trinkwasserhausanschlussleitungen in der Kirner Straße des Stadtteils Kirn-Sulzbach der Stadt Kirn.
Die Bauarbeiten erfolgen in offener Bauweise.
AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN
Die gesamte Baumaßnahme umfasst die Erneuerung von 2 St. Abwasserkanälen Mischwasser und die Erneuerung von Versorgungsleitung Trinkwasser von rd. ca. 100 m einschl. zugehöriger Gebäudeanschlussleitungen in offener Bauweise
Der neue Abwasserkanal wird an die bestehenden Schachtbauwerke am Anfang (Schacht-Nr. M110KIRS) und am Ende (Schacht-Nr. M120KIRS) der Erneuerungsstrecke angebunden.
Der Zwischenschacht (Schacht-Nr. M115KIRS) ist zu erneuern.
Die Abwasserleitungen in Richtung der südlichen Bebauung Haus-Nr. 129 bis 121 mit Ausnahme der Haus-Nr. 123 (bereits neue Abwasserleitung vorhanden) werden neu hergestellt.
Die neu herzustellenden Abwasserleitungen sind bis 1 m auf das Grundstück zu verlegen.
Da der Anschluss der Grundstücksentwässerung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, soll das Ende der Abwasserleitung mit einem Muffenstopfen verschlossen werden und der Endpunkt eingemessen werden. Nach der Wiederherstellung der Oberfläche soll das Leitungsende mittels Vermessungsnagel und farbliche Kennzeichnung markiert werden.
In Richtung der nördlichen Bebauung Haus-Nr. 112 bis 108 werden die vorhandenen Abwasserleitungen bis zur Grundstücksgrenze erneuert und an den alt bestand angeschlossen.
Die Versorgungsleitung Trinkwasser wird vom westlich gelegenen Schieberkreuz im Erneuerungsbereich (Nähe Schacht-Nr. M110KIRS) bis zum östlich gelegenen Schieberkreuz im Erneuerungsbereich (Nähe Schacht-Nr. M120KIRS) in neuer Trasse erneuert.
Die im Erneuerungsbereich vorhandenen Gebäudeanschlussleitungen Trinkwasser sind bis in die Gebäude hinein zu erneuern. Hiervon ausgenommen ist das Gebäude mit der Haus-Nr. 123, da dort bereits eine neue Gebäudeanschlussleitung vorhanden ist. Diese ist lediglich auf die neue Versorgungsleitung umzubinden. Seitens der VGW Kirner Land werden im Vorfeld der Maßnahme Gebäudebegehungen durchgeführt.
Im Normalfall ist an sämtlichen betroffenen Gebäuden jeweils eine neue Gebäudeeinführung für die Gebäudeanschlussleitungen Trinkwasser herzustellen.