1.) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Folgende Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen)
- Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in der für den Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Stelle des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen)
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen)
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung (Anlage 8-3 der Bewerbungsbedingungen).
Die weiteren Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen:
- Darstellung Gesamtumsatz (Anlage 8-2 der Bewerbungsbedingungen)
- Darstellung Anzahl Mitarbeiter (Anlage 8-4 der Bewerbungsbedingungen)
- Darstellung Referenzprojekte (Anlage 8-5 der Bewerbungsbedingungen)
3.) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. Durchführung der Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste sowie der Außenanlagenpflege an einem neuen oder anderen Standort innerhalb des Loses, für das der Zuschlag erteilt wurde; Durchführung vergleichbarer Dienstleistungen an oder in Objekten innerhalb des Loses, für das der Zuschlag erteilt wurde) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 3 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier aus-geschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
4.) Die Auftraggeberin plant die Durchführung von Besichtigungen. Die nachfolgend aufgeführten Standorte sind exemplarisch für mögliche örtliche Gegebenheiten und können vor Angebotsabgabe besichtigt werden:
- Dresden, Sternplatz 7, 01067 Dresden,
- Chemnitz, Müllerstr. 41, 09113 Chemnitz,
- Leipzig, Willmar-Schwabe-Str. 2, 04109 Leipzig,
- Erfurt, Augustinerstr. 38, 99084 Erfurt,
Die Standorte weisen allerdings nicht alle möglichen örtlichen Besonderheiten der Standorte der Auftraggeberin auf. Die Besichtigungen sind für die die 44./45. Kalenderwoche geplant und finden mit jedem Bieter separat statt. Die jeweilige Besichtigung beginnt zur vollen Stunde und dauert maximal 45 min. Die Bieter haben sich rechtzeitig (bis spätestens 19.10.2026, 12:00 Uhr) über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform (DTVP) für die angegebenen Besichtigungen unter Angabe von mindestens zwei Wunschterminen anzumelden. Hierzu ist die Anlage 12 der Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Auftraggeberin ist an die Wunschtermine des Bieters nicht gebunden, vielmehr ist sie in der Verteilung der Uhrzeiten der Besichtigungen frei. Dem Bieter wird zwei Tage vor Besichtigung die konkrete Uhrzeit mitgeteilt. Der benannte Termin ist verbindlich.
5.) Es ist eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen, wonach jeder Bieter den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten kann. Sollte ein Bieter in mehr als zwei Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird die Auftraggeberin die Lose auswählen, bei denen die Punktedifferenz zum nächsthöheren Angebot am höchsten ist im Vergleich zu den anderen angebotenen Losen. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender, in der Wertung verbliebener Angebote nicht bezuschlagt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, die Loslimitierung aufzuheben. In diesem Fall kann einem Bieter für mehr als zwei Lose, maximal jedoch für drei Lose der Zuschlag erteilt werden. Ein Anspruch der Bieter auf Aufhebung der Loslimitierung besteht jedoch nicht. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6.) Die Zuschlags-und Bindefrist endet am 15.01.2027 um 23:59 Uhr.