Im Rahmen dieses Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber folgende Leistungen beschaffen:110-kV-Schaltanlage110-kV-SchaltanlageIm Höchstspannungsbereich betreibt die wesernetz Bremen GmbH mehrere 110 kV Schaltanlagen zur Einspeisung und Verteilung elektrischer Energie im regionalen Versorgungsnetz. Die Anlagen sind sowohl als Freiluftschaltan-lagen (AIS) als auch als gasisolierte Schaltanlagen (GIS) ausgeführt. Bei den gasisolierten Anlagen wird z.Zt. noch SF6 (Schwe-felhexafluorid) als Isoliermedium eingesetzt. Ab Ende 2027 sollen nur noch Anlagen mit einem GWP < 1000 eingesetzt werden.
20-kV-SchaltanlageDie wesernetz Bremerhaven GmbH betreibt im Stadtgebiet Bremerhaven mehrere 20 kV Umspannwerke sowie Schalthäuser. In diesen Anlagen kommen sowohl GIS als auch AIS zum Einsatz. Die Schaltanlagen sind in Doppelsammelschienentechnik ausgeführt. Die Leistung umfasst bei beiden Varianten vollisolierte Stromschienen, AC- und DC-Anlagen, Eigenbedarfsanlagen, Kabeltrassensysteme, Steuerung-, Fernwirk-, und Leittechnik.
10-kV-SchaltanlageDie wesernetz Bremen GmbH betreibt im Stadtgebiet Bremen mehrere 10 kV Umspannwerke sowie Schalthäuser. In diesen Anlagen kommen sowohl GIS als auch AIS zum Einsatz. Die Schaltanlagen sind in Doppelsammelschienentechnik ausgeführt. Die Leistung wird bei beiden Varianten analog zu den 20kV-Anlagen erbracht.
ElektroinstallationBeim Neubau von Umspannwerken oder Schalthäusern ist der Einbau der für den Betrieb des Gebäudes erforderlichen elektro-technischen Gebäudeinstallation notwendig. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche elektrotechnischen Installationen nach DIN VDE 0100. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Gewerke und Leistungen: Schalter und Steckdoseninstallationen, Leitungsverlegung einschließlich Befestigungssystemen, Montage von Kabelkanälen und Kabeltras-sensystemen, Errichtung der Niederspannungsverteilung, Beleuchtungsinstallation, Sicherheits- und Notbeleuchtungsanlage und Errichtung des Potenzialausgleichs.
+1 Jahr
Die einzelnen UWs werden im Laufe des Vergabeverfahrens bekanntgegeben.
Im Nachgang dieses Qualifizierungssystems plant der Auftraggeber einzelne, sog. "Mini Ausschreibun-gen" gem. Sekt.Vo mit den zugelassenen Bietern durchzuführen.Aufgrund unterschiedlicher örtlicher Begebenheiten und sich daraus ergebenen verschiedener techni-scher Anforderungen, gibt es mehrere, projektspezifische Spezifikationen.Diese Spezifikationen werden jedoch erst im weiteren Verhandlungsverfahren veröffentlicht.Zur Durchführung der "Mini- Ausschreibungen" wird der Interessent gebeten, zu kennzeichnen, für welche Leistung er sich innerhalb dieses Qualifizierungssystems bewirbt
Nachprüfungsverfahren
VergabekammerVergabekammer Bremen, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, Deutschland; eMail. Vergabekammer@bau.bremen.de; Fax: +4942149632311
Unzulässigkeit von RechtsbehelfenAuf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Ver-stöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teil-nahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungs-antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der AG behält sich die Nachforderung fehlender Unterlagen vor, ist hierzu aber ausdrücklich nicht verpflichtet