Die Auftraggeberin betreibt für ihre Kunden ein auf SAP IS-U basierendes Netzbetreiber-Template, das derzeit von sieben Verteilnetzbetreibern ("VNB") unter der Bezeichnung "Billing4us" genutzt wird.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die vollständige Migration der sieben VNB von Bil-ling4us auf das neue Netzbetreiber-Template "Grid4us" durch den Auftragnehmer.
Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von drei Jahren, auf insgesamt 14.000 Personentage. Dieses Volumen verteilt sich wie folgt:
- Projektleiter 15 % (= 2.100 Personentage)
- TPL/Architekt 20 % (= 2.800 Personentage)
- Senior Consultant 35 % (= 4.900 Personentage)
- Junior Consultant 30 % (= 4.200 Personentage)
Die Mindestabnahmemenge beträgt für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt 10.000 Personentage und verteilt sich wie folgt:
- Projektleiter 15 % (= 1.500 Personentage)
- TPL/Architekt 20 % (= 2.000 Personentage)
- Senior Consultant 35 % (= 3.500 Personentage)
- Junior Consultant 30 % (= 3.000 Personentage)
Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe ei-ne verbindliche einheitliche Höchstabnahmegrenze von 20.000 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung.
Über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin.
Die Rahmenvereinbarung wurde am 26.10.2026 mit der ENERGY4U GmbH geschlossen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden durch gesonderten Einzelabruf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben.
Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung in Kraft getreten. Sie hat eine feste Laufzeit von drei Jahren (= Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.