Leistungen zur Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung und Instandsetzung) und Entleerung/Entsorgung von Abfallstoffen - Abwasser und Fettabscheider.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung folgender Leistungen:
Wartung und Inspektion sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Wartung und Inspektion (nachstehend als "Wartung" bezeichnet) an technischen Anlagen und Einrichtungen (nachstehend als "Anlage/n" bezeichnet).
Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen bei Störungen bzw. Anlagenausfällen auch außerhalb der regelmäßigen Wartung an technischen Anlagen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Vergabeuntrlagen verwiesen.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt somit 48 Monate.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Angebotsgesamt-summe (netto) gemäß Leistungsverzeichnis. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotsgesamtsumme (netto) ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies betrifft das Dokument: "Vertraulich_20200206_HUF_Lageplan_LA008-2L-F-IGA",das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, wird den Bietern nur nach Zeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung zugänglich gemacht. Diese liegt den Vergabeunterlagen bei und ist dem Auftraggeber gezeichnet über den Kommunikationskanal der Vergabeplattform zur Verfügung zu stellen.