Verfahrensangaben

L-Bank - Europaweite Vergabe eines Dienstleistungsvertrags zum Betrieb, zur Wartu...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.11.2026
23.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
08-A2711-68
Schlossplatz 12
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
l-bank-sicherheitstechnik@menoldbezler.de
+49 71186040659

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
DE232 078 089
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Dr. Alexander Dörr / Melanie Burger
l-bank-sicherheitstechnik@menoldbezler.de
+4971186040659
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50610000-4
50711000-2
50312610-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der sicherheitstechnischen Systemlandschaft der L-Bank für die folgenden Standorte der L-Bank:
-Standort Schlossplatz 10, 12 und 21, 76113 Karlsruhe,
- Standort Technologiepark, Albert-Nestler-Straße 24 und 26, 76131 Karlsruhe,
- Standort Hilda-/Viktoriastraße, 76646 Bruchsal
- Standort Südstraße 7, 77767 Appenweier
- Standort Friedrich-List-Straße 12, 76297 Stutensee
- Standort Posseltstr. 19, 76227 Karlsruhe
- Standort Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der sicherheitstechnischen Systemlandschaft der L-Bank für die folgenden Standorte der L-Bank:
-Standort Schlossplatz 10, 12 und 21, 76113 Karlsruhe,
- Standort Technologiepark, Albert-Nestler-Straße 24 und 26, 76131 Karlsruhe,
- Standort Hilda-/Viktoriastraße, 76646 Bruchsal
- Standort Südstraße 7, 77767 Appenweier
- Standort Friedrich-List-Straße 12, 76297 Stutensee
- Standort Posseltstr. 19, 76227 Karlsruhe
- Standort Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart.

Insbesondere werden nachfolgende Leistungen zu erbringen sein:
Leistungsumfang
- Durchführung der Inspektion und Wartung nach den einschlägigen Normen und Herstellervorgaben,
- Störungsbearbeitung und Instandsetzung,
- Organisation eines Entstörungsdienstes,
- Dokumentation der Leistungen in einem elektronischen Nachweis- bzw. Wartungssystem,
- Koordination mehrerer sicherheitstechnischer Gewerke innerhalb eines Objektes.
Diese Leistungen müssen für die nachfolgenden Anlagen erbracht werden:
- Einbruchmeldeanlagen (EMA),
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA),
- Brandmeldeanlagen (BMA),
- Gefahrenmanagementsysteme,
- Videoüberwachungssysteme.

Der Vertragsschluss ist bis Mitte Februar 2027 vorgesehen. Der Vertrag soll voraussichtlich am 6. März 2027 beginnen und eine Grundlaufzeit von 48 Monaten haben (Grundlaufzeit des Vertrags somit voraussichtlich vom 6. März 2027 bis zum 5. März 2031). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag optional um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern, sofern dieser nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertragsentwurf wird den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der voraussichtlichen Einstufung des Leistungsgegenstandes als Auslagerung, muss der Vertrag den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen und den regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des §25b KWG, der BAIT sowie der MaRisk erfüllen.

Sofern durch Änderung der gesetzlichen und oder regulatorischen Vorgaben eine Anpassung der vertraglichen Regelungen erforderlich wird, verpflichten sich die Parteien den Vertrag, auf Verlangen der jeweils anderen Partei, an die gesetzlichen und/oder regulatorischen Vorgaben anzupassen und unverzüglich eine entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen.

Von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen, ist im Laufe des Vergabeverfahrens vor Einleitung des Zuschlagsverfahrens noch ein Due Diligence-Fragebogen auszufüllen. Dieser wird zu gegebenem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
300,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskonzept

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
600,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Implementierungskonzept

Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMWRZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Es muss ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) von jeweils durchschnittlich EUR 8.000.000,00 brutto in den Jahren 2023 bis 2025 erzielt worden sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifizierungen
Folgende gültigen Zertifizierungen sind durch den Bewerber nachzuweisen und müssen mit dem Teilnahmeantrag als Anlage eingereicht werden:
- Zertifizierung als Dienstleister für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763
- Zertifiziert für ein Datenschutz-Managementsystem nach VDS 10010 oder gleichwer-tig
- Zertifiziert für ein Informationssicherheits-Managementsystems nach VDS 10000 oder gleichwertig
- Zertifiziert nach DIN 14675 BMA, SAA
- VdS-Zertifizierung Errichter für Gefahrenmeldeanlagen:
- VdS Videoüberwachungsanlagen
- Herstellerbezogene Zulassungen der Systeme
o Lynx GVMS-X / IVMS GmbH als Zertifizierter Partner/Errichter
o Lynx DVMS-X / IVMS GmbH als Zertifizierter Partner/Errichter

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:

Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Dienstleistungen zum Betrieb, zur Wartung und zur Installation einer sicherheitstechnischen Systemlandschaft für einen Auftraggeber aus dem Bankensektor, KRITIS-Bereich oder einen Auftraggeber eines öffentlichen Hochsicherheitsobjekts (bspw. Gerichtsgebäude, Justizvollzugsanstalt) in dem die laufende Inspektion, Wartung und Instandsetzung von mindestens EMA, ÜMA, BMA und dem Gefahrenmanagementsystem LYNX durchgeführt wurde.
Der Auftragswert im Rahmen des Referenzprojekts muss mindestens 500.000 EUR brutto pro Jahr betragen haben.
Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein (d.h. Abschluss der Leistungserbringung nicht vor dem 01.01.2023).

Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen folgende Angaben enthalten:
- Referenzbezeichnung,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Kurze Beschreibung der Referenz,
- Leistungsinhalt (Dienstleistungen zum Betrieb, zur Wartung und zur Installation einer sicherheitstechnischen Systemlandschaft),
- Betreute Objektart,
- Leistungsinhalt (mindestens EMA, ÜMA, BMA und dem Gefahrenmanagementsystem LYNX durchgeführt),
- Themenfelder (Art und Inhalt der Leistung),
- Auftragswert pro Jahr in EUR brutto,
- Leistungszeitraum inkl. Abschluss der Leistungserbringung,
- Entfernung der Referenz,
- ggf. weitere Beschreibung (fakultativ).

Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht gewünscht.

Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gem. Ziffer 4.2.2 des Bewerbermemorandums sowie Ziff. 5.1.9 der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.

Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Mindestreferenz wie folgt bewertet (maximal 110 Punkte möglich):
Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte)
Leistungserbringung nach 1.1.2025 20 Punkte
Leistungserbringung zw. 1.1.2023 und 31.12.2024 0 Punkte

Kriterium "Auftraggeber" (max. 20 Punkte)
Bankensektor 20 Punkte
KRITIS-Bereich oder Öffentliche Hochsicherheitsobjekte 5 Punkte

Kriterium "Entfernung der Referenz" (max. 20 Punkte)
Das Referenzprojekt liegt in einem Umkreis von bis zu 50 km zur L-Bank (Standort Karlsruhe, Schlossplatz 10) 20 Punkte
Das Referenzprojekt liegt in einem Umkreis mehr als 50 km zur L-Bank (Standort Karlsruhe, Schlossplatz 10) 0 Punkte

Kriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 50 Punkte)
Deckungsgrad: alle 5 Themenfelder: 50 Punkte
Deckungsgrad: 4 Themenfelder: 40 Punkte
Deckungsgrad: 3 Themenfelder: 30 Punkte
Deckungsgrad: weniger als oder 2 Themenfelder: 0 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
110,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung