Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren im Bereich von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen.
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
Eine Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen in der Branche Finanzdienstleistungen (Banken und Versicherungen) mit einem Vertragsvolumen von mindestens 200.000 EUR netto aus den letzten drei Jahren (d. h. die Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein).
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur jeweils einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Branche des Auftraggebers
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Vertragsvolumen in EUR netto,
- Themenfelder
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Die Vorlage von mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht.
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz nach Ziff. 4.2.2 des Bewerbermemorandums sowie Ziff. 5.9.1 der EU-weiten Vergabebekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, muss die Referenz zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird hinsichtlich der Mindestreferenz wie folgt bewertet (max. 90 Punkte möglich):
Kriterium "Aktualität" (max. 30 Punkte)
Leistungserbringung nach dem 01.01.2025 30 Punkte
Leistungserbringung nach dem 01.01.2024 20 Punkte
Leistungserbringung nach dem 30.06.2023 10 Punkte
Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte)
Förderbank 20 Punkte
Sonstige Banken (außer Förderbank) 10 Punkte
Versicherung oder sonstige Auftraggeber aus der Finanzbranche 0 Punkte
Kriterium "/Themenfelder / " (max. 40 Punkte)
Deckungsgrad: alle 4 Themenfelder: 40 Punkte
Deckungsgrad: 3 Themenfelder: 20 Punkte
Deckungsgrad: 2 Themenfelder: 10 Punkte
Deckungsgrad: 1 Themenfeld: 5 Punkte
Deckungsgrad: 0 Themenfelder: 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.