Die KLF betreibt an den Standorten Horb am Neckar und Freudenstadt insgesamt 247 Druck- und Multifunktionssysteme und strebt eine Standardisierung der eingesetzten Druckerflotte an.
Die Systeme werden in sechs Leistungsklassen eingeteilt:
- LK 1: Drucker SW A4;
- LK 2: MFP A4 SW;
- LK 3: MFP A4 SW - Tinte
- LK 4: MFP A4 Farbe
- LK 5: MFP A4 Farbe - Tinte
- LK 6: MFP A3 Farbe
Die genauen Stückzahlen je Leistungsklasse ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden). Die jeweiligen Standorte sind in Anhang III zum Leistungsverzeichnis - Standortliste des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf das Thema Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter. Aus diesem Grund müssen in der Verwaltung Drucksysteme mit Tintentechnologie eingesetzt werden. Im klinischen Umfeld wird auf die Lasertechnologie gesetzt. Das Angebot darf somit maximal zwei Hersteller enthalten. Für die Softwarelösung darf ein abweichender Hersteller angeboten werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines einheitlichen Mietvertrages mit der KLF über Managed Print Service - Anmietung von Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Vollservice - im offenen Verfahren.
Der Vertrag umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Abholung, Datenlöschung nach BSI-Standard und fachgerechte Entsorgung der vom Auftraggeber im eigenen Eigentum stehenden Altsysteme (Drucker A4, MFP A4, MFP A3). Die hierfür anzugebenden Preise ergeben sich aus dem Preisblatt (Anhang II der Leistungsbeschreibung).
- Anmietung der Systeme einschließlich Vollservice. Die monatliche Servicerate soll für die angebotenen Systeme alle kostenrelevanten Leistungen umfassen, die für den Betrieb anfallen, insbesondere Wartungen, Reparaturen, Ersatzteile, Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, Toner, Tinte, Arbeitszeiten, Anfahrtskosten, Treibstoffkosten und Reinigungsmaterial. Die Einmalkosten für Montage und Systemcheck, Auslieferung, Inbetriebnahme und Einweisung, Systemintegration in das Netzwerk, Urheberrechtsabgabe, Rücknahme und Datenlöschung sind in der monatlichen Mietrate zu berücksichtigen.
Der Vertrag umfasst ferner sämtliche für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte an den Softwarelösungen, insbesondere an der Software zur zentralen Erfassung der Zählerstände (Überwachungssoftware, vgl. Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1 und 2.6.2) sowie an der OCR-Texterkennungssoftware ein-schließlich etwaiger Lizenzen (vgl. Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.5.3). Sämtliche hierfür anfallenden Kosten (Lizenz-, Bereitstellungs- und Wartungskosten) sind - wie alle übrigen Leistungen - in der monatlichen Miet- und Servicerate enthalten; gesonderte Kosten dürfen nicht in Ansatz gebracht werden.
Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer einen Gerätepool von 10 Druck- und Multifunktionssystemen als Ersatz- bzw. Leihgeräte bereit. Diese Poolgeräte stehen im Lager des Auftraggebers und werden getrennt von den unter Ziffer 3.1 genannten Systemen vorgehalten. Bei einem kurzfristigen Ausfall eines Systems im 24-Stunden-Betrieb der Kliniken wird ein Poolgerät vom Auftraggeber selbst aufgestellt, in Betrieb genommen und in die Systemlandschaft des Auftraggebers eingebunden. Sämtliche Kosten der Vorhaltung, der Bereitstellung, der Aufstellung und der Inbetriebnahme der Poolgeräte sind in der monatlichen Miet- und Servicerate enthalten.
Nicht enthalten sind die Kosten für Papier, Heftklammern und Strom. Diese Leistungen werden auftraggeberseitig zur Verfügung gestellt.
Alle übrigen für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Entgelte sind mit den angebotenen Preisen gemäß Preisblatt (Anhang II zur Leistungsbeschreibung) abgegolten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf weitere oder gesonderte Vergütung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) sowie deren Anhängen (Anhang I - Technische Anforderungen, Anhang II - Preisblatt, Anhang III - Standortliste).
Hinweis der Vergabestelle: Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen / KO-Kriterien in den Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Angebotsausschluss.