Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 24 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Neben der Mindestreferenz nach Ziffer 4.2.2 im Bereich "Schlüsselfertige Realisierung" sowie im Bereich "Generalplanungsleistungen" werden im Rahmen der Auswahlentscheidung noch bis zu zwei weitere Referenzen im Bereich "Schlüsselfertige Realisierung" (sog. Auswahlreferenzen) bewertet. Diese müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Schlüsselfertige Realisierung von einem Hochbau in Holz-, Holzhybrid-, Holzmodul-, Holzskelettbauweise mit einem Investitionsvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens EUR 8 Mio. netto. Die Abnahme und Inbetriebnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2021) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist stattgefunden haben.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Auswahlreferenzen sind keine Mindestreferenz, die bei Nichtvorlage mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahrensausschluss führt. Sie können jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung bei Vorlage zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden. Die Auswahlreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Je Bewerber werden lediglich die drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen für den Bereich "Schlüsselfertige Realisierung" (eine Mindestreferenz sowie bis zu zwei Auswahlreferenzen) sowie eine als priorisiert gegenzeichnete Referenz "Generalplanungsleistungen" (Mindestreferenz) herangezogen. Insgesamt werden also maximal vier Referenzen bewertet.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den Referenzen maßgeblich:
Mindestreferenz und Auswahlreferenzen "Schlüsselfertige Realisierung"
- Bewertet wird die Art der Realisierung des Referenzvorhabens nach folgender
Maßgabe:
Realisierung eines Hochbaus, aber
kein Bildungs-, Betreuungs- oder Schulgebäude 0 Punkte
Realisierung eines eingeschossigen Bildungs-,
Betreuungs- oder Schulgebäudes: 2 Punkte
Realisierung eines mindestens zweigeschossigen
Bildungs-, Betreuungs- oder Schulgebäudes: 3 Punkte
Realisierung eines mindestens zweigeschossigen
Bildungs-, Betreuungs- oder Schulgebäudes
mit besonderen nutzungsspezifischen Anforderungen,
im Bereich Sonderpädagogik, Inklusion, Ganztagsbetreuung
oder Mensa: 4 Punkte
- Bewertet wird das Investitionsvolumen in EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) nach folgender Maßgabe:
EUR 8 Mio. bis EUR 10 Mio.: 0 Punkte
> EUR 10 Mio. bis EUR 12 Mio.: 1 Punkt
> EUR 12 Mio. bis EUR 15 Mio.: 2 Punkte
> EUR 15 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 1. Januar 2022: 0 Punkte
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022: 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024: 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2025: 3 Punkte
Mindestreferenz "Generalplanungsleistungen"
- Bewertet wird die Art der Realisierung des Referenzvorhabens nach folgender
Maßgabe:
Realisierung eines Hochbaus, aber
kein Bildungs-, Betreuungs- oder Schulgebäude 0 Punkte
Realisierung eines eingeschossigen Bildungs-,
Betreuungs- oder Schulgebäudes: 2 Punkte
Realisierung eines mindestens zweigeschossigen
Bildungs-, Betreuungs- oder Schulgebäudes: 3 Punkte
Realisierung eines mindestens zweigeschossigen
Bildungs-, Betreuungs- oder Schulgebäudes
mit besonderen nutzungsspezifischen Anforderungen,
im Bereich Sonderpädagogik, Inklusion, Ganztagsbetreuung
oder Mensa: 4 Punkte
- Bewertet wird das Investitionsvolumen in EUR netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) nach folgender Maßgabe:
EUR 8 Mio. bis EUR 10 Mio.: 0 Punkte
> EUR 10 Mio. bis EUR 12 Mio.: 1 Punkt
> EUR 12 Mio. bis EUR 15 Mio.: 2 Punkte
> EUR 15 Mio.: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 1. Januar 2022: 0 Punkte
zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022: 1 Punkt
zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024: 2 Punkte
ab dem 1. Januar 2025: 3 Punkte
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 40 Punkte (max. 10 Punkte je Mindestreferenz bzw. Auswahlreferenz) erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.