Sputteranlage inkl. umfangreicher Nebenleistungen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Sputteranlage: Fertigung, Vorabnahme, Lieferung, Einbringung, Aufbau, Montage, Einbau, Inbetriebnahme, Dichtheitsprüfung (ISO-Bereiche), Endabnahme, Dokumentation. Zuzüglich div. Programmierleistungen.
Angaben zu Beginn und Ende sind Annahmen. Genaue Zeiten werden im Zuschlagsfall besprochen.
Die Leistung ist in den Räumlichkeiten des Studiengangs Informatik und Mikrosystemtechnik zu erbringen.
Das Leistungsverzeichnis ist ein fixer Leistungskatalog. Die Unternehmen, deren Angebote alle Anforderungen erfüllt, konkurrieren einzig über den Preis miteinander.
Niedrigster Preis.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden. Sie werden jedoch nur insofern berücksichtigt, wie sich dadurch die Rangfolge des zum Nachreichen aufgeforderten Unternehmens nicht verbessert.
Mit Abgabe eines Angebotes sichert der Bieter die Einhaltung jeglicher rechtlicher Verpflichtungen zu.Sollte ein Bieter rechtliche Verpflichtungen nicht einhalten, kann ihm auch nachträglich der Auftrag entzogen werden.
Die angebotenen Produkte müssen - soweit gesetzlich vorgeschrieben - die Voraussetzungen zum Führen des TÜV/GS-Zertifikates ("geprüfte Sicherheit") bzw. des EG-Konformitätszeichens erfüllen. Die Geräte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Zertifikate und Bedienungsanleitungen sind auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen einzureichen sowie als Anlage zum Angebot bzw. zur Bieterdokumentation einzureichen. Die jeweils geltenden EN- bzw. DIN-Normen sind einzuhalten.