Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- Angabe von mind. zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Die Referenzen müssen dabei in Summe (kumulativ) die nachfolgenden Kriterien erreichen (Mindestanforderung):
Kriterium 1: Ein Bauvorhaben bei dem ein Prozessleitsystem mit dem Ausführungsschwerpunkt Abwassertechnik und/oder Wasseraufbereitung mit mindestens 1.500 Prozessvariablen/Datenpunkten implementiert wurde; Kriterium 2: Ein Bauvorhaben der MSR-Technik mit einem Auftragsvolumen von 185.000,00 EUR (netto und Kostengruppe 480); Kriterium 3: Ein Bauvorhaben der MSR-Technik mit mehreren Wärmeerzeugern, die in Summe eine Erzeugungsleistung von mehr als 1 MW umfassen.
Die Referenzanforderungen werden ergänzend im Formblatt "124-2 Referenzanforderungen" dargestellt.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen jeweils mindestens die Angaben gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Auf eine Bestätigung des Auftraggebers wird bzgl. der vorbezeichneten Kriterien 1-3 verzichtet, sodass entsprechend eine Eigenerklärung (ausführliche Referenzbeschreibung mit den Angaben gemäß Formblatt 124) abzugeben ist.
Im Übrigen sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Angaben zum Nachweis der Vergleichbarkeit der Referenzen vorzulegen sind:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Angaben können in Anlehnung an das FB 444 VHB erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur Aufklärung der Referenzangaben weitere Angaben einzuholen.
Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.