Der Auftraggeber stellt die folgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieters.
Die Bewerber müssen belegen, dass sie Fachplanungsleistungen für Projekte in einer ähnlichen Größenordnung und Komplexität erfolgreich erbracht haben.
Mindestens 2 Neubau-Referenzen wie folgt:
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Neubau Schulen (Grund-, Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts-, Förder- oder Sonder-schulen oder Gymnasium), Bildungszentren, Hochschulen, Akademien, Einrichtungen der Bildung oder vergleichbare Gebäude;
b) mindestens Honorarzone III;
c) Erbrachte Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung (Elektroinstallation § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 (§ 53 HOAI);
d) Leistungsphasen 2-3; 5-8
e) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - September 2026, d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abge-schlossen sein
f) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO oder vergleichbar ausschrei-ben muss;
g) Bei mindestens einer Referenz muss es sich um ein gefördertes Projekt handeln.
Mindestens 1 Sanierungs-Referenz wie folgt:
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Sanierung von Schulen (Grund-, Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts-, Förder- oder Sonderschulen oder Gymnasium), Bildungszentren, Hochschulen, Akademien, Einrichtungen der Bildung oder vergleichbare Gebäude;
b) mindestens Honorarzone III;
c) Erbrachte Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung (Elektroinstallation § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 (§ 53 HOAI);
d) Leistungsphasen 2-3, 5-8;
e) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - September 2026, d.h. d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend ab-geschlossen sein
f) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO oder vergleichbar ausschrei-ben muss;
Bitte beachten Sie: Bei der Sanierungsreferenz muss es sich nicht um eine eigenständige Referenz handeln. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass eine der Neubaureferenzen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen beinhaltet hat, wobei die o.g. gennanten Mindestanforderungen an die Sanierung erfüllt sein müssen.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Werden die o.g. Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 und 2 VgV auf 5 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß der folgenden Bewertung ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die die oben genannten Mindestanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen IV.5.1) erfüllen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Bewertung berücksichtigt.
Nr. 1: Neubau Grund-, Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts-, Förder- oder Sonderschulen oder Gymnasium > 1.000 m2 BGF - 1 Punkt;
Nr. 2: Neubau gemäß Nr. 1 > 1.000 m2 BGF zzgl. Sanierung Bestand ergibt zusätzliche 0,5 Punkte
Nr. 3: Neubau gemäß Nr. 1 > 1.000 m2 BGF mit Modulbauweise ergibt zusätzlich 1 Punkt
Nr. 4: Neubau gemäß Nr. 1 > 1.000 m2 BGF mit Schnittstellen/Anbindung an bestehende technische Gebäudeausrüstung ergibt zusätzlich 1 Punkt
Projekte können jeweils max. 3,5 Punkte erreichen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Datum der aktuellsten erteilten Baugenehmigung zu den eingereichten Referenzen.