Lieferung, Montage, Integration und Inbetriebnahme eines hochverfügbaren Leitstellen-Visualisierungssystems für die Netzleitstelle der SWO Netz GmbH. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Videowall- und Anzeigesysteme, KVM- und Signalmanagementtechnik sowie die erforderliche Infrastruktur einschließlich Einbindung in die bestehende Leitstellenumgebung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage, Integration, Konfiguration, Inbetriebnahme und Dokumentation eines neuen Visualisierungs- und Anzeigesystems für die Netzleitstelle der SWO Netz GmbH.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Lieferung und Implementierung einer Videowall-Lösung einschließlich Displays, Controller- und Signalmanagementsystemen, KVM-Technik, Bedien- und Arbeitsplatzintegration sowie der hierfür erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten.
Aufgrund der sicherheitsrelevanten Nutzung innerhalb einer kritischen Infrastruktur (KRITIS) werden detaillierte Vergabe- und Planungsunterlagen erst nach Abgabe einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Angebotspreis
Wwertungsmatrix
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor fehlende Unterlagen nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Rechnungsplan
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem Projektfortschritt in folgenden Teilrechnungen:
50 % der Auftragssumme nach Auftragserteilung und Eingang einer prüffähigen Anzahlungsrechnung.30 % der Auftragssumme nach vollständiger Lieferung und abgeschlossener Montage der vertraglich geschuldeten Komponenten.20 % der Auftragssumme nach erfolgreicher Inbetriebnahme und förmlicher Abnahme der Gesamtleistung durch den Auftraggeber.
Sämtliche Rechnungen sind prüffähig auszustellen und unter Bezugnahme auf die jeweilige Leistungsphase einzureichen.
Der Auftragnehmer ha vor Auszahlung der Anzahlung eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe der jeweils geleisteten Anzahlung vorzulegen.
Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus der geleisteten Anzahlung und ist bis zur vollständigen Verrechnung der Anzahlung mit den erbrachten Leistungen aufrechtzuerhalten.
Die Teilnahmebedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.