Verfahrensangaben

Wasserschutzberatung

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.11.2026
30.11.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Osnabrück AG
DE117644618
Alte Poststraße 9
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944
Einkauf
dennis.schroeder@swo.de
+49 54120022366

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Vergabekammer
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Vergabekammer
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71800000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Wasserschutzberatung für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 (optional bis 31.12.2031) auf Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.
Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund laufender Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren ist ggf. eine Veränderung des Budgets möglich.
Eckdaten:
- 7 Wasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete,
- 2 Wasserversorgungsunternehmen,
- 331 Betriebe,
- 4.481 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, davon rund 82 % Acker und 16 % Grünland.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Erbringung der Wasserschutzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Osnabrück-Wallenhorst:
- Düstrup,
- Thiene,
- Wittefeld,
- Lechtingen,
- Pye-Hollage,
- Sandgrube,
- Nettebad
für einen Zeitraum voraussichtlich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 (optional bis 31.12.2031) auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutz- und Beratungskonzept im Auftrag der Stadtwerke Osnabrück AG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Das Schutzkonzept wird zur Verfügung gestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Dem Auftraggeber wird eine dreimalige Option auf Verlängerung des
Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr, zu unveränderten Bedingungen des dann vorliegenden Vertrages eingeräumt. Der Auftrag hat damit eine maximale Laufzeit bis zum 31.12.2031.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Alte Poststraße 9
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944

7 Wasserschutz - bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete in Stadt und Landkreis Osnabrück

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Vergütungshöhe

Die Stadtwerke Osnabrück AG bewertet das jeweils angeführte Pauschalentgelt anhand einer Punkteskala von null bis zehn Punkten. Zehn Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.
Die Bieter vervollständigen das Leistungsverzeichnis mit den von ihnen angebotenen Preisen pro Abrechnungseinheit und multiplizieren diese Einzelpreise mit dem von uns vorgegebenen Mengenansatz. Es sind für alle aufgeführten Positionen Preise abzugeben. Die zu wertende Angebotssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen (Preis/Abrechnungseinheit x Menge).

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Umsetzung des Schutz- und Beratungskonzeptes

Die Wertung der einzelnen Bieterkonzepte erfolgt derart, dass das jeweilig relativ beste Konzept zehn Punkte erhält. Die anderen Konzepte erhalten eine im Verhältnis zum relativ besten Angebot entsprechend der Qualität ihres Konzepts geringere Punktezahl. Ein vollständig fehlgehendes Konzept erhält null Punkte.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Zusammenarbeit und Projektorganisation

Die Wertung der einzelnen Bieterkonzepte erfolgt derart, dass das jeweilig relativ beste Konzept zehn Punkte erhält. Die anderen Konzepte erhalten eine im Verhältnis zum relativ besten Angebot entsprechend der Qualität ihres Konzepts geringere Punktezahl. Ein vollständig fehlgehendes Konzept erhält null Punkte.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Darstellung der geplanten Personalkapazitäten und - qualifikationen

Die Wertung der einzelnen Bieterkonzepte erfolgt derart, dass das jeweilig relativ beste Konzept zehn Punkte erhält. Die anderen Konzepte erhalten eine im Verhältnis zum relativ besten Angebot entsprechend der Qualität ihres Konzepts geringere Punktezahl. Ein vollständig fehlgehendes Konzept erhält null Punkte.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM6MPSG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Vorbehaltlicher Verzicht auf Verhandlungen:
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung bereits auf die Erstangebote zu erteilen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten - bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(17) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben.
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem genannten Termin elektronisch im Vergabeportal hochzuladen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie postalisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

vgl. Vertragsbedingungen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Eignungsnachweise und wirtschaftlichen sowie finanziellen Nachweise sind zu liefern.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung