Der Auftragnehmer hat seine fachliche Eignung für die
-2.1 Existenznachweis / Registereinträge
-2.2 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
-2.3 Erklärung zum Mindestlohn
-2.4 Mindestjahresumsätze im Bereich des Auftrages
-2.6 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- 2.7 Erklärung zu § 123 GWB und §124 GWB
- Ausführung der Tiefbauarbeiten durch ein gültiges Gütezeichen nach RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK (Kabelleitungstiefbau) oder einen gleichwertigen Nachweis zu belegen.
- Für die Wiederherstellung von Straßen-, Wege- und Platzflächen ist die Eignung als Straßenbaufachbetrieb nachzuweisen. Hierzu ist ein Eintrag in die Handwerksrolle für das Straßenbauerhandwerk oder ein gleichwertiger Befähigungsnachweis vorzulegen.
- Für die Ausführung der Strommontagearbeiten sind geeignete und qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Hierfür sind ein Gesellenbrief im Elektrohandwerk oder eine gleichwertige elektrotechnische Qualifikation sowie ein gültiger AuS-Pass (Arbeiten unter Spannung) nachzuweisen. Zudem sind Erfahrungen bei der Montage der Ka-beltypen NA2XS(F)2Y, NKBA, NAKLEY, NYCWY, NYY, NAYY sowie von Stahl-, Kupfer- und Aluwellmantelkabeln nachzuweisen.
- Arbeiten im Niederspannungsnetz sind entsprechend den technischen Regeln unter Spannung auszuführen. Der Auftragnehmer hat hierfür die erforderlichen Schulungsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter vorzulegen. Die Schulungen müssen die Montage von Kabeln mit Steueradern umfassen und dürfen nicht älter als vier Jahre sein.
- Weiterhin ist für die Arbeiten am Stromversorgungsnetz ein Arbeitsverantwortlicher gemäß VDE 0105-100 zu benennen.