Rügepflicht nach § 160 Abs. 3 GWB: Verstöße in der Bekanntmachung sind bis Ablauf der Bewerbungs-/Angebotsfrist zu rügen; Verstöße in den Vergabeunterlagen ebenfalls bis Fristablauf; sonstige Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis. Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Nichtabhilfe (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, vergabekammer@mw.niedersachsen.de.