Für das vorgesehene fahrzeuggestützte Methan-/Ethan-Messsystem ist je Hersteller und Bauart ein Eignungsnachweis gemäß DVGW G 465-4-4 vorzulegen. Zusätzlich ist die Herstellererklärung nach Anhang C einschließlich der verbindlichen Betriebsparameter aus dem Eignungstest beizufügen.
Es sind drei Referenzen anzugeben, die nach Art, Umfang und Komplexität mit der Lieferung, Fahrzeugintegration und Inbetriebnahme eines fahrzeuggestützten Gas- beziehungsweise Methan-/Ethan-Messsystems oder eines technisch vergleichbaren mobilen Messsystems vergleichbar sind. Der Abschluss der jeweiligen Referenz darf zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Berücksichtigt werden nur die drei in den nachfolgenden Formblättern vollständig eingetragenen Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenartig zu prüfen.