Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern und Pedelecs im Wege des Leasings zur Überlassung an die Beschäftigten des Landkreises Grafschaft Bentheim im Rahmen der Entgeltumwandlung nach dem TV-Fahrradleasing.
Die Einzel-Leasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Zum Leistungsumfang gehören die obligatorische Vollkaskoversicherung, ein obligatorisches Basis-Inspektionspaket, wählbare Service- und Verschleißpakete in unterschiedlichen Leistungsstufen, das Störfall- und Schadensmanagement, ein Online-Portal mit Mitarbeitenden- und Arbeitgeberbereich, die vollständige Prozess- und Abrechnungsabwicklung sowie Implementierung, Schulung und Kommunikation. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Höchstmenge: 400 Einzel-Leasingverträge (Grundlaufzeit 220, Verlängerung um 1 Jahr jeweils 40) (verbindlich; mit Erreichen endet die Abrufbefugnis)
Der Auftraggeber kann zweimal verlängern, erstmals um zwölf Monate bis 31.12.2029, ein zweites Mal bis 17.12.2030. Weitere Option: Erweiterung des Kreises der Teilnahmeberechtigten auf weitere Personengruppen, etwa Beamtinnen und Beamte, sobald rechtlich zulässig (§ 17 der Rahmenvereinbarung).
Bieterfragen sind über die "Kommunikation" des Vergabeportals zu richten.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt zunächst ausschließlich durch Eigenerklärungen auf den Formblättern D2 bis D6 (§ 122 Abs. 3 GWB, § 48 Abs. 2 VgV). Die Vorlage von Nachweisen mit dem Angebot ist nicht erforderlich. Nach dem Bestbieterprinzip fordert der Auftraggeber die Nachweise vor der Zuschlagserteilung nur von dem Bieter an, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist. Dieser hat sie innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung über die Vergabeplattform vorzulegen. Werden die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt oder bestätigen sie die Eigenerklärung nicht, wird das Angebot ausgeschlossen und der nächstplatzierte Bieter geprüft.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie keine Ausschlüsse nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG oder nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 vorliegen. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblätter D4 und D5). Vor Zuschlagserteilung holt der Auftraggeber für den Bestbieter eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ein (§ 6 WRegG) und kann Nachweise zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) anfordern.
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates, soweit eintragungspflichtig. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblatt D2 Ziff. 1). Der Bestbieter legt vor Zuschlagserteilung auf Anforderung einen Registerauszug vor, der nicht älter als sechs Monate ist.
Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG für das Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) oder gleichwertige Erlaubnis eines EU- oder EWR-Staates, beim Bieter selbst oder beim refinanzierenden Leasingunternehmen. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblatt D2 Ziff. 2). Der Bestbieter legt vor Zuschlagserteilung auf Anforderung eine Kopie der Erlaubnis oder einen Auszug aus der Unternehmensdatenbank der BaFin vor.
Soweit der Bieter Versicherungen vermittelt: Erlaubnis nach § 34d GewO und Eintragung im Vermittlerregister. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblatt D2 Ziff. 3). Der Bestbieter legt vor Zuschlagserteilung auf Anforderung die Erlaubnis oder den Registerauszug vor.
Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall; alternativ die Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblatt D2 Ziff. 4). Der Bestbieter legt vor Zuschlagserteilung auf Anforderung die Versicherungsbestätigung vor.
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Dienstrad-Leasing in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 von mindestens 250.000 EUR netto, gemessen als Summe der vereinnahmten Leasingraten. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblatt D2 Ziff. 5).
Drei vergleichbare Referenzen über Dienstrad-Leasing im Wege der Entgeltumwandlung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen sowie eines Online-Portals; der jeweilige Arbeitgeber beschäftigt mindestens 250 Personen; die Leistungen wurden zwischen dem 01.10.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist über mindestens zwölf Monate erbracht; mindestens eine Referenz betrifft einen öffentlichen Auftraggeber mit tarifvertraglicher Grundlage der Entgeltumwandlung. Mit dem Angebot genügen die Angaben im Formblatt D3 als Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben bei den benannten Referenzkunden zu überprüfen, und kann vom Bestbieter vor Zuschlagserteilung ergänzende Bestätigungen der Referenzkunden anfordern.
Ausführungsbedingungen: Tariftreue und Mindestentgelt nach NTVergG, MiLoG und AEntG.