Die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) ist u.a. für die Sammlung, Verwertung und Beseitigung der kommunalen und gewerblichen Abfälle verantwortlich. Für die Entsorgung dieser Abfälle wurde die Deponie Dortmund-Nordost 1994 in Betrieb genommen. Die EDG ist beauftragte Dritte des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Stadt Dortmund und gemäß Satzung und Deponiebetriebsvertrag mit der kaufmännischen Sachwaltung des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund sowie der Betriebsführung der Deponie Nordost beauftragt. In dieser Funktion führt die EDG auch die Oberflächenabdichtung der Deponie Nordost durch. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung für den 1. Bauabschnitt des Oberflächenabdichtungssystems im Übergangsbereich von der Bestandsdichtung der Altdeponie Grevel bis auf den Ablagerungsbereich DK I der Deponie Nordost gemäß der 33. Planänderungsgenehmigung vom 30.06.2026 zum Planfeststellungsbeschluss der Deponie Dortmund Nordost vom 09.10.1992. Die EDG sieht vor, die verfüllten Ablagerungsbereiche der Abfälle der Deponieklasse DK I sukzessive endgültig abzudichten.
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 einschließlich diverser besonderer Leistungen (insbesondere der örtlichen Bauüberwachung). Das Nähere ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen Eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen, d. h. alle genannten Leistungsphasen werden unmittelbar beauftragt.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachliche Herangehensweise (20%), Organisatorische Herangehensweise (10%), Kosten- und Terminmanagement (15%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Berufsqualifikation, die Berufsjahre sowie persönliche Referenzen der Personen, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/-r Projektleiter/-in und als verantwortliche/-r Bauleiter/-in benannt werden. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;- Eigenerklärung Russland-Sanktionen.Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar.2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage B00-2 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage B00-2 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Referenzen aus den letzten 5 Jahren mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad. Voraussetzung hierfür sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenz:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war ein Oberflächenabdichtungssystem für eine Deponie, für eine Altlast oder für ein vergleichbares Erdbauwerk.b) Zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke wurde mindestens eine der Leistungsphasen 5 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).c) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.10.2021 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung des Vorhabens lag nicht vor diesem Stichtag. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Referenzformular (B00-1). Mindestanforderung an die Eignung ist, dass durch Bieterreferenzen, die jeweils alle oben genannten Eigenschaften aufweisen, zumindest in Summe die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 bis 8 abgedeckt werden.
Anzahl fester Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung jeweils durchschnittlich in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell. Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 3,00 Ingenieur/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Angebotsvorblatt (B00).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.