Eigenerklärung bzw. Angaben
- ob ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.