Verfahrensangaben

Gemeinde Öhningen - Bau eines Gigabitnetzes

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.11.2026
04.12.2026 12:00 Uhr
04.12.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Öhningen
Keine Angabe
Klosterplatz 1
78337
Öhningen
Deutschland
DE138
Uwe.Hirt@oehningen.de
07735 81914

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe
Keine Angabe
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 9268730

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe
Keine Angabe
Kappelenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 9268730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45230000-8
45200000-9
45221250-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bauauftrag über den Bau eines Gigabitnetzes
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Die Gemeinde Öhningen (nachfolgend: "Auftraggeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Auftraggeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Da-her soll mit einem Bauunternehmen ein Bauauftrag über den Bau eines Gigabitnetzes geschlossen werden. Betreffend den Betrieb des Gigabitnetzes und die Planung des Gigabitnetzes wurden bereits erfolgreich Ausschreibungen durchgeführt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Öhningen (nachfolgend: "Auftraggeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Auftraggeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Da-her soll mit einem Bauunternehmen ein Bauauftrag über den Bau eines Gigabitnetzes geschlossen werden. Betreffend den Betrieb des Gigabitnetzes und die Planung des Gigabitnetzes wurden bereits erfolgreich Ausschreibungen durchgeführt.

Der Auftraggeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" ("VwV Gigabitmitfinanzierung") beantragt und eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten.

Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Auftraggebers haushaltsrechtlich be-reitgestellt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
104
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
78337
Öhningen
Deutschland
DE138

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (nachstehend: "das Bestangebot") auf Grundlage des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage 4) erhält die volle Punktzahl (75). Maßgeblich ist der Gesamtpreis (netto), wie er sich aus dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis ergibt. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Gesamtpreis (netto) gemäß ausgefülltem Leistungsverzeichnis - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung.

Fester Wert (insgesamt)
75,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Realisierungszeitraum

Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Gesamtfertigstellung des Netzes (nachstehend: "das Bestangebot") gemäß Anlage 26 erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung. Angebote, die eine Realisierungsfrist von mehr als 104 Kalenderwochen vorsehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Fester Wert (insgesamt)
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Darstellung der fachlichen Herangehensweise für den Netzausbau unter Berücksichtigung der Fördervorgaben

Für das Kriterium "Konzept zur Darstellung der fachlichen Herangehensweise für den Netzausbau unter Berücksichtigung der Fördervorgaben" in Anlage 25 werden insgesamt maximal 10 Punkte vergeben. Das Konzept wird insgesamt anhand der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die Erreichung des in Ziffer 4 e) bb) (3) dargestellten Ziels der Sicherstellung der zeitgerechten, den Förderbedingungen und technischen Vorgaben des Materialkonzepts sowie der im Leistungsverzeichnis (Anlage 4) mit Anhängen niedergelegten Anforderungen bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Um-fang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung Ausbauziels zu rechnen ist.
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Die volle zu erreichende Punktzahl (10 Punkte) erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine opti-male und vollumfängliche Umsetzung des Ziels schließen lassen.
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5 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollzieh-bar erscheinen und auf eine vollständig ausreichende Umsetzung des Ziels schließen lassen.
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0 Leistungspunkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen bzw. geringen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende bzw. ungenügende Umsetzung des Ziels schließen lassen.

Fester Wert (insgesamt)
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Preis) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktegleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 2 (Realisierungszeitraum); 3 (Konzept zur Darstellung der fachlichen Herangehensweise für den Netzausbau unter Berücksichtigung der Fördervorgaben).
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe eines Bauauftrags (§ 103 Abs. 3 GWB, §§ 1 ff. VOB/A EU), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Bau eines Gigabit-Breitbandnetzes liegt. Der Bauauftrag hat den Zweck, dem Auftraggeber die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes bzw. eines elektronischen Kommunikationsnetzes für die Öffentlichkeit im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 116 Abs. 2 GWB hingewiesen. Das baden-württembergische Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist grundsätzlich auf Bauaufträge anwendbar, wobei auch hier auf den Ausnahmetatbestand in § 116 Abs. 2 GWB hingewiesen wird. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei überschritten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe eines Bauauftrags (§ 103 Abs. 3 GWB, §§ 1 ff. VOB/A EU), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Bau eines Gigabit-Breitbandnetzes liegt. Der Bauauftrag hat den Zweck, dem Auftraggeber die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes bzw. eines elektronischen Kommunikationsnetzes für die Öffentlichkeit im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 116 Abs. 2 GWB hingewiesen. Das baden-württembergische Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist grundsätzlich auf Bauaufträge anwendbar, wobei auch hier auf den Ausnahmetatbestand in § 116 Abs. 2 GWB hingewiesen wird.
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Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt bzw. zusätzlich auf https://portal.gigabit-pt.de und dem Vergabeportal DTVP können interessierte Unternehmen die Vergabeunterlagen über den in den Bekanntmachungen genannten Link herunterladen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot über das Bietertool des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) einreichen und sich so als Bieter an dem vorliegenden Verfahren beteiligen.
Weitere Angaben zum Verfahren ergeben sich aus Ziff. 4. e) der Vergabeunterlage.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können dort unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMTMP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe eines Bauauftrags (§ 103 Abs. 3 GWB, §§ 1 ff. VOB/A EU), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Bau eines Gigabit-Breitbandnetzes liegt. Der Bauauftrag hat den Zweck, dem Auftraggeber die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes bzw. eines elektronischen Kommunikationsnetzes für die Öffentlichkeit im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 116 Abs. 2 GWB hingewiesen. Das baden-württembergische Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist grundsätzlich auf Bauaufträge anwendbar, wobei auch hier auf den Ausnahmetatbestand in § 116 Abs. 2 GWB hingewiesen wird. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei überschritten.

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 116 Nr. 2 GWB für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vor-liegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunter-lagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Da die Auswahl der Art des Kriteriums begrenzt ist, wurde die naheliegendste Auswahl getroffen. Soweit innerhalb der Eignungsnachweise auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMTMP/documents zur Verfügung.
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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Bestätigung des Vorhandenseins der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte durch Abgabe des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13).

- Angabe zu Registereintragungen in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13). Der Auftraggeber behält sich vor, Einsicht in das Registerportal zu nehmen.

- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation durch entsprechende Eintragung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13).

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13).

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13).

- Bestätigung der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Abgabe des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13).

- Verpflichtungserklärungen nach LTMG Baden-Württemberg (Anlagen 19 und 20)

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 18).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Da die Auswahl der Art des Kriteriums begrenzt ist, wurde die naheliegendste Auswahl getroffen. Soweit innerhalb der Eignungsnachweise auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMTMP/documents zur Verfügung.
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- Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausge-führten Leistungen durch entsprechende Eintragung in dem Formular "Eigenerklärung zur Eig-nung" (Formblatt 124_Anlage 13).

- Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen.

Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Da die Auswahl der Art des Kriteriums begrenzt ist, wurde die naheliegendste Auswahl getroffen. Soweit innerhalb der Eignungsnachweise auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMTMP/documents zur Verfügung.
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- Eigenerklärung (als eigene Anlage beizufügen) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Bestätigung, dass eine solche im Zuschlagsfall abgeschlossen wird.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Da die Auswahl der Art des Kriteriums begrenzt ist, wurde die naheliegendste Auswahl getroffen. Soweit innerhalb der Eignungsnachweise auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMTMP/documents zur Verfügung.
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- Bestätigung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wur-den in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13).

Anders als in dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124_Anlage 13) sind zum Nachweis einer Eignung in dem vorliegenden Projekt folgende Referenzen mit dem An-gebot vorzulegen:

- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Angebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular "Referenznachweise" (An-lage 14). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen an-zugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Eignungsanforderungen prinzipiell - und somit auch die Anforderung an den Förderbezug - durch eine Eignungsleihe nachgewiesen werden können.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Da die Auswahl der Art des Kriteriums begrenzt ist, wurde die naheliegendste Auswahl getroffen. Soweit innerhalb der Eignungsnachweise auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMTMP/documentszur Verfügung.
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Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Eignungsleihe
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Sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, sind sämtliche unter Ziff. (2) bezeichneten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Erklärung 234_Erklärung Bieter_Arbeitsgemeinschaft (Anlage 15) muss mit dem Angebot in Textform von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterzeichnet vorgelegt wer-den. Der Vertreter der Bietergemeinschaft ist zu benennen. Mit Abgabe der Erklärung wird für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt.

Werden vom Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. (2) auch für diese Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Die Formulare 235_Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Anlage 16) und 236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage 17) sind mit dem Angebot einzureichen. Hinweis: Eignungsbeliehene Unternehmen sind immer auch aus Nachunternehmer zu benennen.

Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular 235_Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Anlage 16) zu benennen. Ist der Nachunternehmer auch ein eignungsbeliehenes Unternehmen oder handelt es sich um einen wesentlichen Teil der Leistung, die der Nachunternehmer erbringen soll, sind mit dem Angebot die gemäß Ziff. (2) vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind - bezogen auf die für die Nachunternehmer vorgesehenen Leistungsbereiche - für diese Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Die 236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage 17) ist einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung