Da die Auswahl "Art des Kriteriums" begrenzt ist, wurde vorliegend die naheliegendste Bezeichnung ausgewählt. Soweit nachstehend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese als "auszufüllendes Dokument" bei den Teilnahmeunterlagen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM208 zur Verfügung.
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Eignungsleihe / Nachunternehmer
? Bei Eignungsleihe:
- Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 14., Anlage 1) des Bewerbers.
- Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hin-sichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsicht-lich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 14. - 15.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
o Sofern sich zusätzlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eig-nungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich zusätzlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbe-liehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eig-nungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 9. - 13.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzu-reichen.
- Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflich-tungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
HINWEIS: Sofern sich der Befähigung zur Berufsausübung und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist das eignungsbeliehene Unternehmen zwingend auch als Nachunternehmer mit den nachste-henden Anforderungen zu benennen.
? Bei Nachunternehmern:
- Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachun-ternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 15. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bewerbers.
- Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung (hier: insbesondere die Er-bringung vollständiger Leistungsphasen) handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:
o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunter-nehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 15. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anla-ge 1) des Bewerbers.
o Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Aufla-gen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunterneh-mern" (vgl. Ziff. 14. - 15.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen ein-zureichen.
- Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und / oder
- Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eig-nungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfä-higkeit" (vgl. Ziff. 9. - 13.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).
- Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes Formular Verpflichtungserklärung zur Tarif-treue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauf-trägen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeich-nung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" (Anlage 4)