Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Büro- und Standortstruktur des...
VO: UVgO Vergabeart:   Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel
Eichenstraße 12
56727
Mayen
Deutschland
+49 2651 8097-51
jonas.f@wvz-me.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK7MWJD

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK7MWJD/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

1. Ausgangssituation

Aufgrund eines bestehenden und künftig weiter anwachsenden Personalmehrbedarfs verfügt der Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel am aktuellen Standort in Mayen nicht mehr über ausreichende Büro- und Funktionsflächen. Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs sollen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ver-schiedene bauliche und standortorganisatorische Handlungsoptionen geprüft werden.

Der WVZ Maifeld-Eifel versorgt über 80.000 Einwohner mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet umfasst rund 600 km² und erstreckt sich über die gesamten Verbandsgemeinden Brohltal, Maifeld und Pellenz, die Verbands-gemeinde Vordereifel ohne die Ortsgemeinden St. Johann und Kottenheim sowie Teile der Verbandsgemeinden Rhein-Mosel und Kelberg.

Die Verwaltung ist derzeit im Bürogebäude in Mayen konzentriert. Dieses wurde in den 1970er Jahren errichtet und in den 1990er Jahren erstmals saniert.

Zur Unterstützung der Verwaltung und zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz im Versorgungsgebiet bestehen zwei Außenstellen in Kruft und Weibern. Die Außenstellen umfassen neben Gemeinschafts- und Waschräumen, jeweils ein Lager sowie einen Fuhrpark.

Die Außenstelle in Kruft ist vergleichsweise neu und befindet sich in einem guten baulichen Zustand, sodass kein Modernisierungsbedarf besteht. Derzeit ist der Raum bereits begrenzt und eine Erweiterung ist erforderlich, da mit einem weiteren Personalzuwachs von zwei Personen gerechnet wird. Das Gebäude ist so errichtet, dass ein weiteres Geschoss möglich ist.

Die Außenstelle in Weibern hingegen bedarf einer Modernisierung und einer Erweiterung, da auch hier mit einem Personalzuwachs von zwei Personen gerechnet wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine bauliche Erweiterung des Bestands schwierig.

Derzeit geht der WVZ Maifeld-Eifel insgesamt von einem Personalmehrbedarf von 15-17 Personen aus.

Zudem ist eine perspektivische Erweiterung des WVZ denkbar, die ggf. in einigen Jahren zu einer weiteren Erhöhung des Raumbedarfs führen könnte.

2. Aufgabenbeschreibung

Um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung zu haben, vergibt der WVZ Maifeld-Eifel die Erstellung einer Machbarkeitsstudie.

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, die technische, rechtliche, wirtschaftliche und funktionale Umsetzbarkeit des Vorhabens zu prüfen. Die Studie soll eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung liefern und dabei mindestens folgende Varianten berücksichtigen:
1. Erweiterung/Aufstockung sowie energetische Sanierung des bestehenden Bürogebäudes in einer mit einem Neubau vergleichbaren Weise, einschließlich Außenhülle, Fenster, Heizung, Brandschutz, Stell-plätze sowie Modernisierung/Erweiterung der Außenstellen Kruft und Weibern
2. Neubau eines Bürogebäudes "auf der grünen Wiese" sowie Modernisierung/Erweiterung der Außenstellen Kruft und Weibern (Fortführung der dezentralen Struktur)
3. Neubau eines Bürogebäudes "auf der grünen Wiese" als zentraler Standort unter vollständiger Integration der bisherigen Außenstellen in Kruft und Weibern (Zentralisierung)

Die Erstellung einer Kostenschätzung sowie die Ermittlung der Lebenszykluskosten für die verschiedenen Varianten soll ebenfalls erfolgen.

Hierzu konkret:

Hinsichtlich der Variante 1, Erweiterung und Sanierung des Bestandgebäudes, gilt es das Entwicklungspotential des Standortes Mayen zu untersuchen. Hierbei sind die Möglichkeiten Errichtung eines Neben- bzw. Erweiterungsgebäudes sowie Anbau bzw. Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes in den Blick zu nehmen. Insbesondere hinsichtlich der Frage, wie dort Büroraum in einer Qualität geschaffen werden kann, die mit einem Neubau vergleichbar ist. Hierbei sollen auch die Aspekte Energieeffizienz, Brandschutz, Heizungsanlage und Parkplätze beleuchtet werden.

Bei den Varianten 2 und 3 ist zu beachten, dass die endgültige Standortentscheidung noch nicht getroffen wurde. Die Standortfrage soll daher im Rahmen der Machbarkeitsstudie bewusst ausgeklammert werden. Lediglich zu Vergleichszwecken soll sich die Untersuchung auf das Grundstück "auf der grünen Wiese" beziehen.

Unabhängig von der Standortwahl ist vorgesehen, das bisherige Bestandsgebäude im Falle einer Umsetzung der Varianten 2 bzw. 3 zu veräußern.

Weiterhin sollen zwischen den Varianten 2 und 3 die Vor- und Nachteile eines zentralen Standorts gegenüber einem dezentralen Standort untersucht werden. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt daher auf der Frage, ob der dezentrale Standort erhalten werden sollte. Dabei sind insbesondere die Faktoren Fahrtzeiten der Außendienstmitarbeiter, Anbindung des Standorts, flexibler Mitarbeitereinsatz sowie Lagerführung zu bewerten. Die Modernisierungsmöglichkeiten der Außenstellen sowie die entsprechenden Kosten sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen und dem gegenüber zu stellen.

Im Rahmen aller Varianten ist zudem zu berücksichtigen, dass perspektivisch angrenzende Wasserversorger in den Verband des Auftraggebers integriert werden könnten. Dadurch könnte zusätzlicher Flächenbedarf für die einzugliedernden Mitarbeitenden entstehen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie sowohl der zukünftige Raumbedarf als auch die Möglichkeiten einer perspektivischen Weiterentwicklung geprüft werden.

Zusätzlich wird für den Fall eines weiter anwachsenden Personalmehrbedarfs grundsätzlich auch die Möglichkeit einer weiteren Büroerweiterung abgefragt. Hierbei soll von einem Personalmehrbedarf von rund 20 Mitarbeitenden ausgegangen werden.

Die konkret geforderten Inhalte der Machbarkeitsstudie sind dem als Anlage beigefügten Leistungskatalog zu entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, alle erforderlichen Fachplanungen - insbesondere für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Tragwerksplanung (TWP) - eigenständig beizuziehen und zu koordinieren. Die Fachplaner werden nicht gesondert vom Auftraggeber beauftragt.

Die Erstellung der Machbarkeitsstudie begründet keinen Anspruch auf eine spätere Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen; etwaige Folgeaufträge bedürfen einer gesonderten Entscheidung und gegebenenfalls eines gesonderten Vergabeverfahrens.


Bei den Varianten 2 und 3 ist zu beachten, dass die endgültige Standortentscheidung noch nicht getroffen wurde. Die Standortfrage soll daher im Rahmen der Machbarkeitsstudie bewusst ausgeklammert werden. Lediglich zu Vergleichszwecken soll sich die Untersuchung auf das Grundstück "auf der grünen Wiese" beziehen.

Unabhängig von der Standortwahl ist vorgesehen, das bisherige Bestandsgebäude im Falle einer Umsetzung der Varianten 2 bzw. 3 zu veräußern.

Weiterhin sollen zwischen den Varianten 2 und 3 die Vor- und Nachteile eines zentralen Standorts gegen-über einem dezentralen Standort untersucht werden. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt daher auf der Frage, ob der dezentrale Standort erhalten werden sollte. Dabei sind insbesondere die Faktoren Fahrtzeiten, Anbindung des Standorts, flexibler Mitarbeitereinsatz sowie Lagerführung zu bewerten. Die Modernisierungsmöglichkeiten der Außenstellen sowie die entsprechenden Kosten sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen und dem gegenüber zu stellen.

Im Rahmen aller Varianten ist zudem zu berücksichtigen, dass perspektivisch angrenzende Wasserversorger in den Verband des Auftraggebers integriert werden. Dadurch könnte zusätzlicher Flächenbedarf für die einzugliedernden Mitarbeitenden entstehen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie sowohl der zukünftige Raumbedarf als auch die Möglichkeiten einer perspektivischen Weiterentwicklung geprüft werden.

Zusätzlich wird für den Fall eines weiter anwachsenden Personalmehrbedarfs grundsätzlich auch die Möglichkeit einer weiteren Büroerweiterung abgefragt. Hierbei soll von einem Personalmehrbedarf von rund 20 Mitarbeitenden ausgegangen werden.

Die konkret geforderten Inhalte der Machbarkeitsstudie sind dem als Anlage beigefügten Leistungskatalog zu entnehmen.

Es wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, alle erforderlichen Fachplanungen - insbesondere für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Tragwerksplanung (TWP) - eigenständig beizuziehen und zu koordinieren. Die Fachplaner werden nicht gesondert vom Auftraggeber beauftragt.

Die Erstellung der Machbarkeitsstudie begründet keinen Anspruch auf eine spätere Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen; etwaige Folgeaufträge bedürfen einer gesonderten Entscheidung und gegebenen-falls eines gesonderten Vergabeverfahrens.

Leistungszeit:

Die Machbarkeitsstudie soll innerhalb von 9 Monaten ab Beauftragung fertiggestellt werden, sodass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis der Leistung
25
Methodik und Herangehensweise an die Aufgabenstellung
40
Erfahrung und Qualifikation des Projektteams
25
Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen
10

Preis der Leistung
Ein Angebot zum Mindestpreis von 30.000 Euro netto erhält 10 Punkte. Ein Angebot zum Höchstpreis von 75.000 Euro netto erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
In die Wertung der Angebote fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein:

- 20 Stunden Geschäftsführer
- 30 Stunden Architekt/Ingenieur
- 30 Stunden Zeichner/Schreibkraft

Methodik und Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Methodik und Herangehensweise an die Aufgabenstellung" erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, bei dem eine Herangehensweise an die Aufgabenstellung vorgestellt wird, mit der nicht sichergestellt ist, dass eine wirtschaftliche Entscheidung des Auftraggebers herbeigeführt werden kann. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem Varianten mit Blick auf Nutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit vorgeschlagen werden, die erwarten lassen, dass eine Grundlage für die weitere Planungsphase geschaffen wird. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot mit dem Varianten zusätzlich auch mit Blick auf die architektonische Wirkung untersucht werden, die erwarten lassen, dass auf dieser Grundlage eine wirtschaftliche Entscheidung des Auftraggebers herbeigeführt werden kann und auf deren Grundlage eine wirtschaftliche Lösung geplant werden kann.

Erfahrung und Qualifikation des Projektteams
Hinsichtlich der "Erfahrung und Qualifikation des Projektteams" erhält ein Angebot bis zu 3 Punkte, bei dem ein beruflich unerfahrenes oder weitgehend unerfahrenes Projektteam vorgeschlagen wird und/oder ein Projektteam, dass nicht überwiegend aus Architekten besteht. 4-6 Punkte erhält ein An-gebot, bei dem ein Projektteam vorgeschlagen wird, dass überwiegend aus berufserfahrenen Mitgliedern der vorgenannten Berufsgruppe besteht, die idealerweise Erfahrung mit dem Neubau, der Sanierung, der Erweiterung oder den Umbau eines Bürogebäudes haben. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, mit dem ein Projektteam vorgeschlagen wird, dass darüber hinaus Erfahrungen mit Machbarkeitsstudien für Bürogebäude hat, bei denen idealerweise zu untersuchen war, ob ein Neubau oder eine Sanierung wirtschaftlicher ist sowie Fragen der Standort- und Organisationsentwicklung zu berücksichtigen waren.

Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.

Ausführungsfristen

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 9 Monate ab Beauftragung

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignung:

Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag innerhalb der Frist folgende Eigenerklärungen
und Nachweise vorzulegen (Eignungsnachweise):

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB und § 123 Abs.4 Nr. 1-2 GWB

2.Eigenerklärung zu § 124 GWB und §§ 19, 21 Mindestlohngesetz (MiLoG).

3. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

4. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

5. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.

6. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 33 Abs. 1 UVgO).

7. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit den ausgeschriebenen Leistungen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden. Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
1. Eine Referenz muss die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Neubau, die Sanierung, die Erweiterung oder den Umbau eines Bürogebäudes mit vergleichbarer Größe zum Gegenstand haben.
2. Eine weitere Referenz muss die Erbringung von Planungsleistungen (Objektplanung) für den Neubau, die Sanierung, die Erweiterung oder den Umbau eines Bürogebäudes mit vergleichbarer Größe zum Gegenstand haben. Dabei müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 sowie die Leistungsphase 8 erbracht worden sein.
3. Die Leistungen müssen fertiggestellt sein (d.h. weitgehender Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme), und zwar nach dem 01.01.2021 und vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
4. Mindestens eine der Referenzen müssen Bauvorhaben betreffen, im Rahmen deren Realisierung die Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A bzw. VOB/A EU vergeben wurde.

Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.

8. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 33 Abs. 1 UVgO).

9. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams:
Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation wie folgt verfügen:
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen. Kleineren Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.

10. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.

11. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 33 Abs. 1 UVgO).

12. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.

13. Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen

14. Erklärung über den Umsatz für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 33 Abs. 1 UVgO).

15. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5

Eignungskriterium zur Begrenzung der Bieterzahl:

1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Neubau, die Sanierung, die Erweiterung oder den Umbau eines Bürogebäudes mit vergleichbarer Größe, anhand von oben beschriebenen Referenzen, die die dort genannten Mindestanforderungen erfüllen. (35%)

2. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, die die Planung für den Neubau, die Sanierung, die Erweiterung oder den Umbau eines Bürogebäudes mit ver-gleichbarer Größe zum Gegenstand haben, anhand von oben beschriebenen Referenzen, die die dort genannten Mindestanforderungen erfüllen. (35%)

3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleitung und Stellvertretung) anhand von oben beschriebenen Referenzen, die die dort genannten Mindestanforderungen erfüllen. (30%)

Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

19.11.2026 10:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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