Durch die Flutkatastrophe 2021 wurden im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler die Straßen und das Kanalnetz zum Teil stark beschädigt.Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für die Baumaßnahmen in Stadtgebiet. Die Leistungen werden für Baumaßnahmen vergeben, die Planungspaketen zugeordnet sind. Die Planungspakete sind 4.1, 4.2, 6, 7, 8.1, 8.2, 10.1, 10.2, 10.3, 11.1, 11.2 und 11.3.Die Planungspakete befinden sich derzeit vor Beginn der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Förderanträge für die Baumaßnahmen sind gestellt und in Bearbeitung.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen
Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben. Hinsichtlich der Losaufteilung wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 1 entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
Bewertet wird die Fähigkeit des Bieters, auf Änderungen im Bauablauf, zusätzliche Anforderungen sowie pa-rallele Bauabschnitte kurzfristig und bedarfsgerecht organisatorisch und personell zu reagieren.0-3 Punkte: Konzept weist erhebliche Defizite auf, insbesondere im Umgang mit parallelen Maßnahmen oder kurzfris-tigen Änderungen; eingeschränkte Reaktionsfähigkeit4-6 Punkte: Konzept ist grundsätzlich geeignet, berücksichtigt jedoch die projektspezifischen Anforderungen (insbe-sondere parallele Bauabschnitte) nur teilweise; mit grundsätzlich ausreichender Reaktionsfähigkeit.7-10 Punkte: Konzept ist schlüssig und nachvollziehbar auf die gleichzeitige Durchführung mehrerer Maßnahmen sowie auf kurzfristige Änderungen ausgerichtet; mit hoher Flexibilität und schneller Reaktionsfähigkeit.
Bewertet wird das vom Bieter dargestellte Konzept zur Sicherstellung einer regelmäßigen und anlassbezoge-nen Präsenz auf den Baustellen sowie zur kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort.0-3 Punkte: Präsenzkonzept ist unzureichend oder berücksichtigt die Verteilung und Anzahl der Maßnahmen nicht angemessen.4-6 Punkte: Präsenz ist grundsätzlich sichergestellt, jedoch ohne erkennbare besondere Anpassung an die Vielzahl und Verteilung der Maßnahmen.7-10 Punkte: Präsenzkonzept ist schlüssig auf die Vielzahl der Baustellen und deren zeitliche Abläufe abgestimmt und gewährleistet eine verlässliche Vor-Ort-Betreuung.
Bewertet werden die Qualifikation, Erfahrung und projektspezifische Eignung der vorgesehenen Projektmit-glieder im Hinblick auf die ausgeschriebenen SiGeKo-Leistungen.0-3 Punkte: Geringe oder nicht ausreichende projektrelevante Erfahrung, insbesondere im Tiefbau oder bei vergleichbaren Mehrfachmaßnahmen.4-6 Punkte: Angemessene Qualifikation und Erfahrung, jedoch nur begrenzte projektspezifische Vergleichbarkeit.7-10 Punkte: Sehr gute Qualifikation und umfangreiche Erfahrung mit vergleichbaren Tiefbauprojekten und der Koordination mehrerer paralleler Maßnahmen.
Das Verfahren ist eilbedürftig.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für die Zuschlagserteilung. Das Zuschlagsschreiben kann auch auf anderem Wege, z.B. per E-Mail an die vom Bieter benannte E-Mail-Adresse erfolgen.4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.