1. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (Anlage B2.);
2. Bietergemeinschaften sind in Anlage B.3 zu benennen, haben insbesondere einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und zu erklären, dass sie im Falle der Beauftragung gesamtschuldnerisch haften. Die rechtsverbindliche Bevollmächtigung des Vertreters der Bietergemeinschaft ist spätestens mit Abgabe des Angebots nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen:
- Anlage B.5 Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die übrigen Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Fachkunde (wirtschaftliche und finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gelten für die gemeinschaftlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten gemeinsam.
3. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird § 34 Abs. 1 UVgO) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt Anlage B.4.).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen):
- Erklärungen gemäß Anlage B.5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
- Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO - § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B5);
5. Nachweis der Zertifizierung des Umweltmanagementsystems des Bieters nach EMAS oder EN DIN 14001 (oder vergleichbar)