Mit dem Bau der "Zentralklinik Ostfriesische Meere" schaffen die Gebietskörperschaften desLandkreises Aurich und der Stadt Emden über ihre gemeinsame Trägergesellschaft KlinikenAurich-Emden-Norden eine Medizinversorgung der Zukunft für den ländlichen Raum inkommunaler Trägerschaft. Die drei heutigen Krankenhausstandorte der Grund- undRegelversorgung in Aurich, Emden und Norden werden zu einem modernen Klinik-Campus miteinem Leistung- und Qualitätsanspruch eines Schwerpunktversorgers, mit wesentlichenMaximalversorgungsanteilen, perspektivisch zu entwickelnder Anbindung zu den Universitätenin der Region, im verkehrstechnischen Mittelpunkt der drei Städte zusammengefasst.Die Wagenwaschanlage soll zur automatisierten Reinigung und bedarfsgerechten Aufbereitungsämtlicher Ver- und Entsorgungswagen des FTS eingesetzt werden. In Kombination mit derErweiterung der Anlage mit Staustrecken und einem eigenen Transportsystem soll dieautomatisierte Annahme der Wagen zur Weiterbearbeitung und der automatisierte Austransportder aufbereiteten Ver-/Entsorgungswagen ermöglicht werden. Schnittstellen zur Übergabe derWagen von und an das FTS-System der Klinik sorgen für die Realisierung eines effizientenGesamtsystems für die Wagenlogistik in der zukünftigen Klinik.Ergänzt wird die Ausschreibung der Anlagentechnik und der Automatisierung mit dennotwendigen Service-/ Wartungsverträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Die Ausschreibung gliedert sich in folgende Titel:Titel 1: Container-Wagen-Waschanlage CWATitel 2: AutomatisierungTitel 3: Service-/ Wartungsvertrag CWATitel 4: Service-/ Wartungsvertrag Automatisierung
Angebotspreis gem. Preisblatt
Hauptkriterium 1: Konzept zur Projektabwicklung (20 Leistungspunkte)Hauptkriterium 2: Technischer Wert und Qualität der Lösungen (30 Leistungspunkte)Hauptkriterium 3: Konzept zur Leistungsfähigkeit der Anlagen (30 Leistungspunkte))Hauptkriterium 4: Folge- und Betriebskosten der Anlagen (20 Leistungspunkte)
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fehlende Unterlagen hinsichtlich qualitativer Angaben der Teilnahmeanträge und Angebote können nach Ermessen der Vergabestelle mit kurzer Frist nachgefordert werden.
Darstellung von drei geeigneten Referenzen über einen vergleichbar erbrachten Liefer- und Dienstleistungsauftrag mit Angabe des Wertes in EUR brutto, des Auftragsgegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einentragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung er-öffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter/Bewerberüber die, für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.Der Bewerber hat das jeweilige Formblatt Referenzen auszufüllen und die geforderten Anlagen beizufügen.Weitere Spezifizierung s. Bewerbermemorandum
Darstellung von einer geeigneten Referenzen über einen vergleichbar erbrachten Liefer- und Dienstleistungsauftrag mit Angabe des Wertes in EUR brutto, des Auftragsgegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einentragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung er-öffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter/Bewerberüber die, für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.Der Bewerber hat das jeweilige Formblatt Referenzen auszufüllen und die geforderten Anlagen beizufügen.Weitere Spezifizierung s. Bewerbermemorandum
Darstellung von einer geeigneten Referenzen über vergleichbar erbrachte Service-/ Wartungsleistungen, Angabe des Auftragsgegenstandes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privatenEmpfängers. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln,dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, dass derBieter/Bewerber über die, für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit undFachkunde verfügt. Der Bewerber hat das jeweilige Formblatt Referenzen auszufüllen und die gefordertenAnlagen beizufügen.Weitere Spezifizierung s. Bewerbermemorandum