Planung und Neubau eines Betriebsdienstgebäudes
Planung und Neubau Betriebsdienstgebäude:Der Standort des Gebäudes befindet sich am Kreuzungspunkt Werftstraße - Gablenzstraße und erfordert aufgrund der prägnanten Lage nicht nur eine funktionale Lösung, sondern auch eine architektonische und städtebauliche Antwort.In dem Bauwerk wird unteranderem die Leitstelle für die Überwachung des Busverkehrs, aber auch die Leitstelle der Stadtbahn geplant. Weitere Nutzungen sind Büros für das Fahrpersonal, die Fahrschule und die Schneiderin.Der Neubau benötigt nach aktuellem Raumbedarf eine Nutzfläche von ca. 1800 m². Die daraus abgeleitete Bruttogeschossfläche von ca. 2.800 m² lässt sich sicher auf 3 Obergeschosse verteilen, ein Untergeschoss ist nicht vorgesehen.
Niedrigstes Honorar = 5 PunkteDoppelt so teuer oder teurer = 0 PunkteAlle Angebote dazwischen werden anteilig linear berechnet. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Bewertet wird die projektspezifische Eignung des vorgesehenen Teams2.1 Qualifikation Schlüsselpersonal (60 %)(Projektleitung und stellv. Projektleitung)Bewertung zwischen 0-5 Punkten abhängig von der Berufserfahrung und entsprechenden Projektrelevanz2.2 Qualifikation Projektteam (40 %)Bewertung zwischen 0-5 Punkten abhängig von der Berufserfahrung und entsprechenden Projektrelevanz
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Methoden.3.1 Kostensicherheit (50 %)- 5 Punkte: konkretes, projektspezifisches System (z. B. Kostenverfolgung, Soll-IstVergleiche, Prognosen, Frühwarnmechanismen)- 4 Punkte: geeignetes und weitgehend konkretes System, kleinere Lücken- 3 Punkte: grundsätzlich geeignetes, aber wenig konkretes Vorgehen- 2 Punkte: überwiegend allgemeine Aussagen ohne klare Methodik- 1 Punkt: kaum belastbare Methotik- 0 Punkte: keine belastbare Methodik
3.2 Terminsicherheit (50 %)- 5 Punkte: nachvollziehbares Terminmanagement (Meilensteine, Steuerung, Controlling, Reaktionsmechanismen)- 4 Punkte: geeignetes und weitgehend konkretes System, kleinere Lücken- 3 Punkte: grundsätzlich geeignetes System- 2 Punkte: lückenhaft, nur teilweise nachvollziehbar- 1 Punkt: unkonkretes System- 0 Punkte: keine geeignete Darstellung
4.1 Kommunikation und Koordination (40 %)- 5 Punkte: klar strukturiertes, projektspezifisches Kommunikationskonzept (feste Formate, Zuständigkeiten, Dokumentation)- 4 Punkte: detailliert mit kleineren Unschärfen- 3 Punkte: grundsätzlich geeignet- 2 Punkte: lückenhaft, nur teilweise nachvollziehbar- 1 Punkt: wenig strukturiert- 0 Punkte: nicht nachvollziehbar
4.2 Organisation der LPH 8 (40 %)- 5 Punkte: sehr detailliertes und plausibles Konzept (Besprechungen, Koordinationder Gewerke, Umfang von Begehungen, Bauüberwachung, Präsenz vor Ort, Abnahmen)- 4 Punkte: detailliert mit kleineren Unschärfen- 3 Punkte: im Wesentlichen geeignet- 2 Punkte: lückenhaft, nur teilweise nachvollziehbar- 1 Punkt: lückenhaft- 0 Punkte: unzureichend
4.3 Verfügbarkeit und Vertretungsregelung (20 %)- 5 Punkte: Verfügbarkeit und Vertretung klar, vollständig und belastbar geregelt (konkrete Zuständigkeiten, Stellvertretung, Erreichbarkeit und Präsenz nachvollziehbar dargestellt)- 4 Punkte: Verfügbarkeit und Vertretung weitgehend klar geregelt, nur geringe Unschärfen- 3 Punkte: Verfügbarkeit grundsätzlich sichergestellt, jedoch nur allgemein beschrieben.- 2 Punkte: Verfügbarkeit/Vertretung nur teilweise nachvollziehbar, mit erkennbaren Lücken.- 1 Punkt: deutlich eingeschränkt und unklar- 0 Punkte: keine oder unzureichende Regelung
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 16.07.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.